
Fristlose Kündigung einer Pflegekraft wegen der Annahme eines zinsloses Darlehens
Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 20.12.2018 - 18 Sa 941/18 -
Leitsatz:
Lässt sich der Mitarbeiter eines Pflegedienstes von einer Patientin ein zinsloses, zu frei wählbaren Raten rückzahlbares Darlehen gewähren, so verstößt er gegen die in § 3 Abs. 2 BAT-KF geregelte Pflicht, keine Vergünstigungen in Bezug auf seine Tätigkeit anzunehmen. Der Pflichtenverstoß kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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