Mindestbedarfsfestlegung in der speziellen Krankenpflege
Verfasst: 09.09.2008, 08:05
Mindestbedarfsfestlegung in der speziellen Krankenpflege überfällig
Die DGF begrüßt den jüngsten Vorstoß von hessischer SPD Fraktion und Ver.di in hessischen Krankenhäusern Mindestpersonalkennzahlen gesetzlich festzulegen. Kliniken benötigen dringend verbindliche Vorgaben zu Personalquantität und – qualität um den steigenden Anforderungen im Pflegebereich gerecht werden zu können.
Gerade in den spezialisierten Krankenpflegebereichen sind Mindestqualifikationen des Personals der einzige Weg um Schaden von den Patienten fernzuhalten. Gerade in der Intensivpflege, der Anästhesie und im OP muss die Versorgung ernsthaft erkrankter Menschen durch einschlägig weitergebildetes Fachkrankenpflegepersonal erfolgen. Die Zusammenhänge von bestmöglicher
Behandlungsqualität und Fehlervermeidung... >>> weiter >>>
http://www.dgf-online.de/mitteilungen/D ... 190808.pdf
Die DGF begrüßt den jüngsten Vorstoß von hessischer SPD Fraktion und Ver.di in hessischen Krankenhäusern Mindestpersonalkennzahlen gesetzlich festzulegen. Kliniken benötigen dringend verbindliche Vorgaben zu Personalquantität und – qualität um den steigenden Anforderungen im Pflegebereich gerecht werden zu können.
Gerade in den spezialisierten Krankenpflegebereichen sind Mindestqualifikationen des Personals der einzige Weg um Schaden von den Patienten fernzuhalten. Gerade in der Intensivpflege, der Anästhesie und im OP muss die Versorgung ernsthaft erkrankter Menschen durch einschlägig weitergebildetes Fachkrankenpflegepersonal erfolgen. Die Zusammenhänge von bestmöglicher
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