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BAMBERGER ERKLÄRUNG

Verfasst: 24.10.2007, 14:28
von wkeim
Möglicherweise ist die Jugendamtsproblematik etwas perifär hier, aber dabei geht es ja auch um Heimunterbringung:

BAMBERGER ERKLÄRUNG
verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
"Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention"

Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der
Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates

die Teilnehmer stellen fest:
"-Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich
von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der
Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3 (Verbot der Folter), Art. 6
(Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht), Art. 8 (Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame
Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte"

sie fordern:
"-Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes.."
"-Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die
von Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden."
"-Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und
Familien."
"-Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des
Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland."

http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_n ... tml#071023

Menschenrechtskommissar: Richter und Parlamentarier schulen

Verfasst: 05.11.2007, 19:40
von wkeim
Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Staatsanwälte, Richter und Parlamentarier in Menschenrechten schulen:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/fil ... he-m-e.htm


Nichtregierungs-Organisationen des
Europarates sendet Bamberger Erklärung über Menschenrechtsverletzungen in
Deutschland an Europarat und EU Parlament:
http://www.petra-heller.com/fileadmin/u ... CPEP-1.pdf

wkeim hat geschrieben:Möglicherweise ist die Jugendamtsproblematik etwas perifär hier, aber dabei geht es ja auch um Heimunterbringung:

BAMBERGER ERKLÄRUNG
verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
"Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention"

Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der
Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates

die Teilnehmer stellen fest:
"-Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich
von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der
Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3 (Verbot der Folter), Art. 6
(Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht), Art. 8 (Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame
Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte"

sie fordern:
"-Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes.."
"-Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die
von Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden."
"-Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und
Familien."
"-Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des
Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland."

http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_n ... tml#071023