BAMBERGER ERKLÄRUNG
Verfasst: 24.10.2007, 14:28
Möglicherweise ist die Jugendamtsproblematik etwas perifär hier, aber dabei geht es ja auch um Heimunterbringung:
BAMBERGER ERKLÄRUNG
verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
"Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention"
Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der
Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates
die Teilnehmer stellen fest:
"-Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich
von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der
Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3 (Verbot der Folter), Art. 6
(Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht), Art. 8 (Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame
Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte"
sie fordern:
"-Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes.."
"-Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die
von Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden."
"-Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und
Familien."
"-Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des
Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland."
http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_n ... tml#071023
BAMBERGER ERKLÄRUNG
verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
"Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention"
Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der
Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates
die Teilnehmer stellen fest:
"-Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich
von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der
Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3 (Verbot der Folter), Art. 6
(Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht), Art. 8 (Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame
Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte"
sie fordern:
"-Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes.."
"-Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die
von Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden."
"-Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und
Familien."
"-Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des
Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland."
http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_n ... tml#071023