Pflegestufe 0 - Kosten steuerrechtlich relevant
Verfasst: 13.08.2007, 18:14
Bewohner eines Altenwohnheims können die vom Heimträger in Rechnung gestellten Pflegesätze für die sog. Pflegestufe 0 bei der Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Urteil des BFH vom 10.05.2007 - Aktenzeichen: III R 39/05
http://www.meisen.info/pflegestufe-0-al ... tung-2003/
Urteil im Volltext:
http://lexetius.com/2007,1932
Urteil des BFH vom 10.05.2007 - Aktenzeichen: III R 39/05
http://www.meisen.info/pflegestufe-0-al ... tung-2003/
Urteil im Volltext:
http://lexetius.com/2007,1932