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Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern!
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Rhein-Kreis Neuss
Wohn- und Teilhabegesetz: Frühere
Heimaufsicht legte Tätigkeitsbericht vor
Foto: Dirk Brügge,
Kreisdirektor des Rhein-Kreises Neuss
Rhein-Kreis Neuss. Die Belange der Seniorinnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderung sind immer schon ein Thema gewesen, dem sich Kreistag und Kreisverwaltung mit Nachdruck gewidmet haben. Dies kommt auch im neuen Bericht über die vielfältige Arbeit der Behörde für das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zum Ausdruck. Der Rhein-Kreis Neuss als WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Standards etwa in den Seniorenzentren zu überprüfen. „Unser Überblick über die Tätigkeiten 2015 und 2016 steht daher nicht nur für Transparenz, sondern auch dafür, dass hilfsbedürftige Menschen bei uns auf eine gute Versorgungsqualität zählen können“, so Kreisdirektor Dirk Brügge.
In den beiden Berichtsjahren ist eine Vielzahl an Beschwerden bei der WTG-Behörde eingegangen. Insbesondere die Punkte der mangelnden Personalausstattung und der fehlerhaften Personaleinsatzplanung wurden oftmals mit Mängeln in der Pflege verknüpft. Von den Beschwerden im Jahr 2015 waren aber lediglich 20 von 45 vollstationären Pflegeeinrichtungen betroffen und im Jahr 2016 sogar nur 18 von 46 Häusern. Insgesamt gingen in den beiden Berichtsjahren Beschwerden über 25 von 46 Einrichtungen bei der WTG-Behörde ein. „Das bedeutet, dass uns aus den weiteren 21 Einrichtungen keine negativen Feststellungen durch Nutzer, Angehörige oder Mitarbeiter angezeigt worden sind und alle Beteiligten dort mit der geleisteten Arbeit überwiegend zufrieden waren und aufgetretene Probleme im direkten Kontakt erörtert und gelöst werden konnten“, so Brügge. Häufig handele es sich dabei um Einrichtungen, die über Jahre gefestigte Strukturen geschaffen hätten und über Konstanz in der Leitungsebene sowie einen festen Personalstamm verfügten.
Zur Arbeit des Rhein-Kreises Neuss als WTG-Behörde gehören unangemeldete Routine-Kontrollen ebenso wie anlassbezogene Überprüfungen, wobei je nach Bedarf auch unabhängige Sachverständige
einbezogen werden. Neben diesen Instrumenten wird die Beratung der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten, der Angehörigen und Betreuer sowie des Einrichtungspersonals und der Betreiber immer wichtiger. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen der Pflegequalität, der baulichen Voraussetzungen oder auch der Mitwirkungsrechte.
Der neue Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde steht jetzt auf der Internetseite http://www.rhein-kreis-neuss.de (unter Ämter & Einrichtungen – Sozialamt – Formulare & Publikationen).
> http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verw ... t-vor.html
> http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verw ... 5-2016.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 04.08.2017
Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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