Medikationsplan = richtige Medikamenteneinnahme
Verfasst: 23.07.2015, 16:46
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 23.07.2015
KBV fordert verbindlichen Standard für Medikationsplan
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit Jahren für mehr Sorgfalt bei der Arzneimittelversorgung!
- Zahlreiche Beiträge informieren in diesem Forum - z.B. unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=20477
23.07.2015 - Der im geplanten eHealth-Gesetz vorgesehene Medikationsplan muss aus Sicht der KBV nach einem verbindlichen Standard erstellt werden. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann schlägt vor, dessen Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen zu zertifizieren. Zudem sollte es den Plan erst ab fünf Medikamenten geben.
„Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu optimieren, muss der Medikationsplan eine einheitliche Qualität haben“, betonte Feldmann. Ohne konkrete Vorgaben und Verpflichtungen werde es schwer sein, die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu bewegen, die entsprechenden Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen. „Deshalb schlagen wir vor, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten.“
Medikationsplan ab fünf Arzneimitteln sinnvoll
Zudem sollte der Medikationsplan erst ab fünf statt schon wie jetzt im Gesetz vorgesehen ab drei Arzneimitteln erstellt werden. „Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen“, hob Feldmann hervor. Das ginge aus der internationalen Literatur, Studien und Modellprojekte hervor.
„Daher wurde dies auch zum Aufgreifkriterium für das Medikationsmanagement im Modellprojekt ARMIN – der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“, betonte der KBV-Vorstand. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin halte in ihrer Leitlinie Multimedikation die Einnahme von mehr als fünf Medikamenten für einen kritischen Wert.
Schätzungen zufolge würde bei einer Schwelle von drei Medikamenten der Kreis der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa das Doppelte steigen. Dies wäre mit einer hohen Belastung insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden, gab Feldmann zu bedenken. Vielmehr sollte der Arzt bei weniger als fünf Medikamenten im Einzelfall entscheiden, ob ein Medikationsplan sinnvoll wäre.
Ausgestaltung des Medikationsplans noch offen
Das von der Bundesregierung geplante eHealth-Gesetz schreibt die Einführung eines einheitlichen Medikationsplans vor. Hierauf sollen alle Patienten, die mit drei oder mehr Medikamenten gleichzeitig behandelt werden, zukünftig Anspruch haben.
Ziel eines solchen Medikationsplans ist es, dem einzelnen Patienten einen Überblick aller von ihm einzunehmenden Arzneimittel zu ermöglichen und ihm Hinweise für deren richtige Anwendung zu geben. Mit Ausgestaltung des Planes sind nun die KBV, die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband betraut.
eHealth-Gesetz
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll die Einführung einer digitalen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen vorantreiben. Dazu sind verschiedene Maßnahmen geplant. So soll der Versand elektronischer Arzt- und Entlassbriefe vergütet und die Einführung telemedizinischer Leistungen gefördert werden. Patienten sollen ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekommen.
Der Online-Abgleich der Stammdaten des Versicherten auf der eGK mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Angaben wird verpflichtend eingeführt. Wird das Stammdatenmanagement nicht termingerecht eingeführt, drohen der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband Haushaltskürzungen. Auch Ärzte, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen, müssen pauschale Honorarkürzungen hinnehmen.
Stand: Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Ein Beschluss ist noch für dieses Jahr zu erwarten.
ARMIN
Die Initiative zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung – kurz ARMIN – läuft seit April 2014 in Sachsen und Thüringen. Getestet werden drei Module: Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelverordnungen und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. ARMIN wurde von der KBV und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände entwickelt.
Modul 1 Wirkstoffverordnung: Teilnehmende Ärzte verschreiben bis auf wenige Ausnahmen nur noch Wirkstoffe und keine Präparate mehr. Mit der Wirkstoffverordnung gibt der Apotheker automatisch immer das für die Krankenkasse günstigste Präparat aus.
Modul 2 Medikationskatalog: Ärzte finden darin für mehrere Indikationen eine Liste mit Arzneimitteln der ersten, zweiten und dritten Wahl (Standard-, Reserve- und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe), die sie bei ihrer Verordnung berücksichtigen können.
Modul 3 Medikationsmanagement: Ärzte und Apotheker überprüfen gemeinsam die gesamte Medikation der Patienten. Zur Erhöhung der Therapietreue erhalten Patienten mit fünf oder mehr gleichzeitig dauerhaft verordneten Wirkstoffen eine Übersicht mit allen eingenommenen Arzneimitteln. Der Medikationsplan dient vor allem der Sicherheit der Arzneimitteltherapie: Der Arzt sieht darin auch die Medikamente, die sich der Patient selbst in der Apotheke gekauft hat.
Mehr zum Thema
Themenseite Arzneimitteltherapiesicherheit
http://www.kbv.de/html/therapiesicherheit.php
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Zum geplanten eHealth-Gesetz siehe auch unter:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... it=eHealth
KBV fordert verbindlichen Standard für Medikationsplan
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit Jahren für mehr Sorgfalt bei der Arzneimittelversorgung!
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23.07.2015 - Der im geplanten eHealth-Gesetz vorgesehene Medikationsplan muss aus Sicht der KBV nach einem verbindlichen Standard erstellt werden. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann schlägt vor, dessen Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen zu zertifizieren. Zudem sollte es den Plan erst ab fünf Medikamenten geben.
„Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu optimieren, muss der Medikationsplan eine einheitliche Qualität haben“, betonte Feldmann. Ohne konkrete Vorgaben und Verpflichtungen werde es schwer sein, die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu bewegen, die entsprechenden Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen. „Deshalb schlagen wir vor, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten.“
Medikationsplan ab fünf Arzneimitteln sinnvoll
Zudem sollte der Medikationsplan erst ab fünf statt schon wie jetzt im Gesetz vorgesehen ab drei Arzneimitteln erstellt werden. „Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen“, hob Feldmann hervor. Das ginge aus der internationalen Literatur, Studien und Modellprojekte hervor.
„Daher wurde dies auch zum Aufgreifkriterium für das Medikationsmanagement im Modellprojekt ARMIN – der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“, betonte der KBV-Vorstand. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin halte in ihrer Leitlinie Multimedikation die Einnahme von mehr als fünf Medikamenten für einen kritischen Wert.
Schätzungen zufolge würde bei einer Schwelle von drei Medikamenten der Kreis der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa das Doppelte steigen. Dies wäre mit einer hohen Belastung insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden, gab Feldmann zu bedenken. Vielmehr sollte der Arzt bei weniger als fünf Medikamenten im Einzelfall entscheiden, ob ein Medikationsplan sinnvoll wäre.
Ausgestaltung des Medikationsplans noch offen
Das von der Bundesregierung geplante eHealth-Gesetz schreibt die Einführung eines einheitlichen Medikationsplans vor. Hierauf sollen alle Patienten, die mit drei oder mehr Medikamenten gleichzeitig behandelt werden, zukünftig Anspruch haben.
Ziel eines solchen Medikationsplans ist es, dem einzelnen Patienten einen Überblick aller von ihm einzunehmenden Arzneimittel zu ermöglichen und ihm Hinweise für deren richtige Anwendung zu geben. Mit Ausgestaltung des Planes sind nun die KBV, die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband betraut.
eHealth-Gesetz
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll die Einführung einer digitalen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen vorantreiben. Dazu sind verschiedene Maßnahmen geplant. So soll der Versand elektronischer Arzt- und Entlassbriefe vergütet und die Einführung telemedizinischer Leistungen gefördert werden. Patienten sollen ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekommen.
Der Online-Abgleich der Stammdaten des Versicherten auf der eGK mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Angaben wird verpflichtend eingeführt. Wird das Stammdatenmanagement nicht termingerecht eingeführt, drohen der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband Haushaltskürzungen. Auch Ärzte, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen, müssen pauschale Honorarkürzungen hinnehmen.
Stand: Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Ein Beschluss ist noch für dieses Jahr zu erwarten.
ARMIN
Die Initiative zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung – kurz ARMIN – läuft seit April 2014 in Sachsen und Thüringen. Getestet werden drei Module: Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelverordnungen und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. ARMIN wurde von der KBV und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände entwickelt.
Modul 1 Wirkstoffverordnung: Teilnehmende Ärzte verschreiben bis auf wenige Ausnahmen nur noch Wirkstoffe und keine Präparate mehr. Mit der Wirkstoffverordnung gibt der Apotheker automatisch immer das für die Krankenkasse günstigste Präparat aus.
Modul 2 Medikationskatalog: Ärzte finden darin für mehrere Indikationen eine Liste mit Arzneimitteln der ersten, zweiten und dritten Wahl (Standard-, Reserve- und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe), die sie bei ihrer Verordnung berücksichtigen können.
Modul 3 Medikationsmanagement: Ärzte und Apotheker überprüfen gemeinsam die gesamte Medikation der Patienten. Zur Erhöhung der Therapietreue erhalten Patienten mit fünf oder mehr gleichzeitig dauerhaft verordneten Wirkstoffen eine Übersicht mit allen eingenommenen Arzneimitteln. Der Medikationsplan dient vor allem der Sicherheit der Arzneimitteltherapie: Der Arzt sieht darin auch die Medikamente, die sich der Patient selbst in der Apotheke gekauft hat.
Themenseite Arzneimitteltherapiesicherheit
http://www.kbv.de/html/therapiesicherheit.php
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Zum geplanten eHealth-Gesetz siehe auch unter:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... it=eHealth