Rauchwarnmeldesystem - Anspruch bei Gehörlosigkeit
Leitsätze:
1. Gehörlose Versicherte haben regelmäßig gegen ihre Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit einem ihren Bedürfnissen angepassten Rauchwarnmeldesystem.
2. Unabhängig von der Zahl der in der Wohnung anzubringenden Rauchwarnmelder hat ein Versicherter die bei Hilfsmitteln anfallende Zuzahlung nur einmal zu entrichten.
Urteil des Bundessozialgerichts vom vom 18.6.2014, B 3 KR 8/13 R
Quelle und weitere Informationen:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt
Rauchwarnmeldesystem - Anspruch bei Gehörlosigkeit
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