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Trockene Marcula und Pflegestufe, Pflegegeld

Verfasst: 03.11.2013, 02:53
von mausi12
Hallo. Freut mich euch gefunden zu haben.
Hätte eine Frage.
Meine Mutter leidet schon seit drei Jahren etwa, an der trockenen Marcula. Diese Art von Augenkrankheit die nicht heilbar ist.
Sie ist nicht in der Lage, alleine Einkaufen zu gehen und kann auch keine Briefe lesen. Es muss also dafür jemand da sein, und das derjeinige bin ich.
Das einzige was wir bis jetzt gemacht haben ist, eine speziall Brille angefertigt beim Optiker. Mit dieser Brille kann sie zwar schon besser sehen, reicht aber für den Alltag bei weitem nicht aus.
Ich habe sie vor dem PC gesetzt mit der Brille, und sie einen online Sehtest hier machen lassen, auch da ging so gut wie gar nichts.

Wir sind beide bei der DAK versichert. Auf der Seite gibt es ein Fragebogen zu den Pflegestufen. Wenn wir den ausfüllen, kommt immer die Meldung, das es nicht ausreicht für eine Pflegestufe
:cry:

Aber das kann doch eigentlich gar nicht sein. Ich wohne nicht bei meiner Mutter, sie ist komplett alleine. Wenn ich nicht wäre, müsste sich auch irgendwer um sie kümmern. Deshalb sind wir der Meinung, das sie eine Pfelgestufe bekommen müsste, oder ich Pflegegeld beantragen könnte.

Könnt ihr da was dazu sagen? LG :)

Pflegestufenordnung bei Augenerkrankung

Verfasst: 03.11.2013, 08:03
von Herbert Kunst
Guten Morgen,
die Pflegestufenzuordnung bestimmt sich nach den §§ 14, 15 SGB XI. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/14.html / http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/15.html Näheres ergibt sich aus den maßgeblichen Richtlinien.
Siehe dazu z.B. -> http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... migung.pdf / http://www.mds-ev.de/media/pdf/Richtlin ... igkeit.pdf
Danach müssen bestimmte körperliche Defizite vorliegen, die in ihrer Auswirkung für die Pflegestufe I eine Grundpflegezeit von mindestens 46 Minuten ergeben müssen. Dazu kämen die Zeiten für die hauswirtschaftlichen Hilfen, die aber meistens weniger umstritten sind. Es geht um eine Gesamtzeit von 90 Minuten.
Ich fürchte, dass bei einer Augenerkrankung, die natürlich gewisse Einschränkungen mit sich bringt, eine solche Gesamtzeit nicht erreichbar sein wird. Es muss nämlich im Einzelnen nachgewiesen werden: Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Kämmen, Zähneputzen, An- und Ausziehen, Mobilisation usw. Einkaufszeiten und Zeitung vorlesen zählen nicht.
Besorgen Sie sich doch einfach ein sog. Pflegetagebuch und tragen darin die jeweiligen Zeiten mit Hilfebedarf ein. Sie können dann erkennen, ob und inwieweit irgendwelche Leistungsansprüche bestehen. Ein solches Pflegetagebuch gibt es bei der jeweiligen Krankenkasse oder auch im Netz unter folgender Adresse -> http://www.lpfa-nrw.de/informationsmaterialien.html Sie können es bei der Landesstelle für pflegende Angehörige anfordern, aber auch herunterladen.
Unabhängig davon kann man bei der zuständigen Pflegekasse auch eine Pflegeberatung in der häuslichen Umgebung beantragen. Wenn diese Beratung nicht kurzfristig möglich gemacht werden kann, gibt es ggf. einen Beratungsgutschein. So kann man sich sicher informieren. -> http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/7a.html
Hilft das zunächst?
Gruß Herbert Kunst

Verfasst: 03.11.2013, 11:41
von mausi12
Danke Herbert für die Antwort. Puh das scheint ja wirklich nicht einfach zu sein.
Wir werden uns wie empfohlen einen Pflegebuch besorgen und das alles notieren. Danach melde ich mich wieder. Vielen Dank.