Umstrittene Klauseln in Heimverträgen unwirksam

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Umstrittene Klauseln in Heimverträgen unwirksam

Beitrag von Presse » 25.06.2013, 12:26

Umstrittene Klauseln in Heimverträgen unwirksam
Räumungsklauseln und Schuldbeitritte verstoßen gegen geltendes Recht


Zwei Gerichte haben umstrittene Klauseln in Wohn- und Betreuungsverträgen von Pflegeeinrichtungen gekippt. Das Berliner Kammergericht entschied in letzter Instanz unter anderem, dass persönliche Gegenstände von Bewohnern nach Vertragsende nicht einfach kostenpflichtig eingelagert werden dürfen. Das Landgericht Mainz untersagte Schuldbeitritte, bei denen Dritte für Kosten einstehen sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft Heimverträge regelmäßig in Projekten mit den Verbraucherzentralen und führt Gerichtsverfahren durch.

Beim Einzug in eine Pflegeeinrichtung bringen viele Bewohner eigene Möbel und andere persönliche Gegenstände mit, die bei Vertragsende wieder abgeholt werden müssen. Oft behält sich die Einrichtung vor, diese unmittelbar nach Vertragsende kostenpflichtig einzulagern. Solche Vertragsklauseln hatte das Berliner Kammergericht bereits 1998 für unwirksam erklärt. Das bestätigten jetzt sowohl das Berliner Kammergericht als auch das Landgericht Mainz.

Bei der Klage vor dem Berliner Kammergericht ging es daneben um weitere benachteiligende Klauseln in Verträgen eines bundesweit aktiven Pflegeheimbetreibers. Nach einem ausführlichen Hinweisbeschluss der Kammer nahm dieser seine Berufung zurück. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Berliner Landgerichts rechtskräftig. Es erklärte auch pauschale Klauseln, die dem Vermieter eine einseitige Entgelterhöhung ermöglichen, für unzulässig. In vielen Fällen sei wegen § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes die Zustimmung der Verbraucher nötig.

Schuldbeitritte bei Heimverträgen nicht möglich

Das Landgericht Mainz verwarf zusätzlich eine Schuldbeitrittsvereinbarung. Bei manchen Einrichtungen müssen Angehörige oder Betreuer der Pflegebedürftigen vor dem Einzug erklären, dass sie für Verbindlichkeiten aus dem Heimvertrag einstehen. Dabei kann es um mehrere Tausend Euro gehen. „Die Suche nach einem freien Heimplatz gestaltet sich oft schwierig. Es kann nicht sein, dass Einrichtungen das ausnutzen und Familie oder Ehrenamtliche in die Vertragshaftung drängen“, sagt Heiko Dünkel, Projektkoordinator beim vzbv. Häufig sind solche Formulare in den Anlagen versteckt. Das Landgericht Mainz hat nun klargestellt, dass Schuldbeitritte als Sicherheit bei Heimverträgen generell nichts zu suchen haben.

Zudem darf die Einrichtung Zahlungsforderungen nicht an Inkassounternehmen oder Abrechnungsstellen abtreten. Dabei würden geschützte Privatgeheimnisse und sensible Sozialdaten offenbart, was sogar strafrechtlich relevant sei. Läuft ein Vertrag nach dem Tod eines Bewohners für begrenzte Zeit weiter, darf der Betreiber keine Investitionskosten einrechnen, Einsparungen muss er abziehen.

Die Projekte zum WBVG
Die Verfahren wurden im inzwischen beendeten Projekt „Wohnbetreuungsvertragsgesetz – Stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung“ von vzbv und 14 Verbraucherzentralen geführt. In einem neuen zweijährigen Projekt geht es seit Juni 2013 insbesondere um Verträge von neuen Wohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Es wird wie auch das erste Projekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Hinweisbeschluss des Kammergerichts Berlin vom 17.5.2013 - 23 U 276/12
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/KG ... 276_12.pdf
Urteil des Berliner Landgerichts vom 13.11.2012 - 15 O 181/12
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/LG ... geheim.pdf
Urteil des Landgerichts Mainz vom 31.5. 2013 – 4 O 113/12, noch nicht rechtskräftig
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/LG ... 113_12.pdf

Weitere Informationen
Informationen zum Wohnbetreuungsvertragsgesetz
http://www.vzbv.de/wbvg.htm

Quelle: Pressemitteilung vom 25.06.2013
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 030 – 25 800 0
E-Mail: info@vzbv.de
http://www.vzbv.de/11908.htm

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Vertragsklauseln in Heimverträgen - Angehörigenhaftung

Beitrag von Presse » 01.09.2013, 08:37

Angehörige nicht haftbar / Landgericht stoppt Vertragsklauseln in Heimverträgen

Baierbrunn (ots) - Ein Altenheim darf von Angehörigen keine vertragliche Zusicherung verlangen, finanziell einzuspringen, wenn der Bewohner nicht zahlen kann. Das berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mainz. Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind demnach unzulässig. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengt.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 9/2013 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.09.2013 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren.ratgeber.de

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Klauseln in Heimverträgen unwirksam!

Beitrag von Service » 17.11.2013, 07:21

Klauseln in Heimverträgen unwirksam!

Räumungsklauseln und Schuldbeitritte verstoßen gegen geltendes Recht, klärt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf.
... (weiter lesen unter) ....
http://www.medical-tribune.de/home/fuer ... rksam.html

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Haften Angehörige und Betreuer für die Heimrechung?

Beitrag von WernerSchell » 01.01.2014, 08:38

Das Thema:
Haften Angehörige und Betreuer für die Heimrechung?
- Personliche Haftung von Betreuern und Angehörigen durch besondere Heimvertragsklauseln unzulässig.
wird auch in der Zeitschrift "Wachkoma und danach", 4/2013, behandelt.
Siehe auch unter "Zeitschriftenschau Dezember 2013" - > viewtopic.php?f=6&t=19872
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Preisanpassungsklauseln in Heimverträgen unzulässig

Beitrag von Presse » 17.07.2014, 07:08

Wenn es für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen mal wieder teurer werden soll, müssen sie um Zustimmung zur Erhöhung gebeten werden. Klauseln in einem Pflegeheimvertrag, die ein einseitiges Preisbestimmungsrecht des Unternehmers vorsahen, hat jetzt auch das Landgericht Düsseldorf für unzulässig erklärt.

Darüber hinaus dürfen Pflegeheim und Co. nach Meinung der Richter kein zusätzliches Geld für das Einnähen von Namensetiketten in die Bekleidung der Bewohner verlangen. Kostenträchtige Zusatzleistungen sind juristisch oft umstritten, bedeuten sie doch für den Betreiber eine von lästigen Pflegesatzverhandlungen unabhängige zusätzliche Einnahmequelle.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen diese und weitere Klauseln im Wohn- und Betreuungsvertrag einer Oberhausener Pflegeeinrichtung.
Das jüngste Urteil gehört zu einer ganzen Reihe von Gerichtsentscheidungen zu Verbraucherverträgen mit Unternehmen am milliardenschweren Pflegemarkt.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer heutigen Pressemitteilung vom 16.07.2014 unter:
http://www.vzbv.de/13656.htm (Text auch unten angefügt)

Heiko Dünkel, RA
_
Projektleiter Wohn- und Betreuungsverträge
Team Gesundheit
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Federation of German Consumer Organizations
Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
Tel. (030) 258 00-446/ Fax (030) 258 00-418
Heiko.Duenkel@vzbv.dehttp://www.vzbv.de

+++
Pressemitteilung vom 16.07.2014:

Preisanpassungsklauseln in Heimverträgen unzulässig
Einseitige Entgelterhöhung und Zusatzgebühren werden erneut als rechtswidrig beurteilt
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klausel, die einem Betreiber von Pflegeeinrichtungen Preiserhöhungen ohne Zustimmung der Bewohner gestattet, für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen eine Oberhausener Pflegeeinrichtung.

Eine einseitige Preiserhöhung ohne Zustimmung der betroffenen Verbraucher widerspreche dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (§ 9 WBVG) sowie dem allgemeinen Grundsatz, dass einmal getroffene Vereinbarungen nur mit Einverständnis aller Vertragspartner geändert werden können.

Mit knapper Begründung geht das Landgericht sogar über Auffassungen der Zivilgerichte in Berlin und Mainz hinaus. Diese hatten argumentiert, dass sie die einseitigen Erhöhungen in Pflegeeinrichtungen zumindest bei bestimmten Sozialleistungsempfängern für möglich halten, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage ändert.

Keine zusätzlichen Kosten für Namensetiketten

Neben dieser Klausel befasste sich das Gericht auch mit dem Verlangen des Betreibers, dass Bewohner die Befestigung von Namensetiketten in ihrer Kleidung extra bezahlen – eine Praxis vieler Einrichtungen, die sich auf über 100 Euro und mehr im Jahr an zusätzlichen Kosten addieren kann. Das Landgericht stellte klar, auch das ist rechtswidrig, weil die Wäschebesorgung bereits als Standardleistung mit den Unterkunftskosten bezahlt werde. Der Unternehmer müsse selbst dafür sorgen, dass er gereinigte Kleidung zuordnen kann.

Ähnlich hatte im vergangenen Jahr bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof geurteilt. „Damit setzt ein weiteres Gericht dem Erfindertum immer neuer kostenpflichtiger Zusatzleistungen Grenzen“, sagt Heiko Dünkel, zuständiger Projektleiter beim vzbv.

Projekte zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Der vzbv nimmt seit 2011 gemeinsam mit den Verbraucherzentralen die Vertragsklauseln und Vertragstexte von Pflegeanbietern nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unter die Lupe. Das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wurde noch im Vorgängerprojekt angestoßen. In dem seit Juni 2013 laufenden Projekt des vzbv stehen neue Wohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe im Mittelpunkt. Die Maßnahmen werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Erwähnte Gerichtsentscheidungen
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.05.2013, Az. 23 U 276/12
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2012; Az. 15 O 181/12
Landgericht Mainz, Urteil vom 31.05.2013, Az. 4 O 113/12
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 08.08.2013, Az. 10 A 902/13

Downloads
Preisanpassungsklauseln Pflegeeinrichtung Marienburg, Urteil des LG Düsseldorf vom 26.06.2014
(PDF, 5184,67 KB) http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Pf ... 273_13.pdf

Weitere Informationen
LG Mainz vom 31.05.2013 (4 O 113/12) http://www.vzbv.de/12318.htm
KG Berlin vom 17.05.2013 (Az. 23 U 276/12) http://www.vzbv.de/12315.htm
LG Berlin vom 13.11.2012 (Az. 15 O 181/12) http://www.vzbv.de/10840.htm
Link zum Hessischen VGH - Urteil vom 08.08.2013 http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/ ... wnav=false

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Preisanpassungen im Heim - BewohnerInnen beteiligen

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 16:44

Pflegeheimbewohner müssen bei Preisanpassungen gefragt werden
Erstes Oberlandesgericht kippt einseitige Entgelterhöhungen


Vertragsklauseln, die Pflegeeinrichtungen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Betroffenen gestatten, sind unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Pflegeanbieter aus Nordrhein-Westfalen.
Will ein Pflegeheim gestiegene Kosten auf seine Bewohnerinnen und Bewohner umlegen, müssten diese zwingend vorher zustimmen. Behält sich der Unternehmer im Vertrag jedoch vor, Preise in diesen Fällen einseitig zu erhöhen, widerspreche dies sowohl dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) als auch allgemeinen juristischen Prinzipien. Das Oberlandesgericht Hamm folgt damit den Argumenten der Verbraucherschützer.
„Gerade wenn es um die ausufernden Investitionskostenpauschalen geht, bedeutet dieses Urteil einen Schutz vor überzogenen Forderungen“, so Heiko Dünkel, Projektleiter beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Betroffene zahlen meist einen Löwenanteil der Kosten aus eigener Tasche. Der Gesetzgeber wollte die Selbstbestimmungsrechte von Verbrauchern in Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit dem WBVG deutlich stärken“.
Die Gerichte sind in der Frage der Entgelterhöhungen (Paragraf 9 WBVG) bisher uneins. So hatte die Vorgängerinstanz, das Landgericht Dortmund, noch geurteilt, eine Zustimmung der Betroffenen sei nicht notwendig. Im Juni hatte das Landgericht Düsseldorf hingegen eine generelle Zustimmung zu Preisanpassungen verlangt. Die Zivilgerichte in Berlin und Mainz fordern diese zumindest bei Selbstzahlern, die noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Das Oberlandesgericht Hamm verwarf im aktuellen Urteil nun auch eine Vertragsklausel, die der Einrichtung unangemessene Zugriffsrechte auf Möbel und andere persönliche Sachen des Bewohners, etwa nach dessen Versterben, einräumte. Die Kammer folgt damit der Linie anderer Gerichte. Die weit verbreitete kostenpflichtige Räumung der Zimmer ohne Rücksicht auf trauernde Angehörige und ohne Kostentransparenz wird mit dieser Entscheidung weiter erschwert .

Projekte zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Der vzbv nimmt seit 2010 gemeinsam mit den Verbraucherzentralen die Vertragstexte von Pflegeanbietern unter die Lupe. Das seit Juni 2013 laufende Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“ nimmt insbesondere neue Wohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe in den Fokus. Die Maßnahmen werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Erwähnte Gerichtsentscheidungen:
• Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.08.2014, Az. 1-12 U 127/13, nicht rechtskräftig
• Landgericht Dortmund (Vorgängerinstanz), Urteil vom 27.08.2013, Az. 25 O 135/13
• Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2014, Az. 12 O 273/13, nicht rechtskräftig
• Landgericht Mainz, Urteil vom 31.05.2013, Az. 4 O 113/12, rechtskräftig
• Landgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2012, Az. 15 O 181/12, rechtskräftig
• Berliner Kammergericht, Hinweisbeschluss vom 17.05.2013, Az. 23 U 276/12

Downloads
Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2014, Az. 1-12 U 127/13, nicht rechtskräftig
(PDF, 12944,42 KB)
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Pf ... -08-22.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 16.10.14
Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 030 – 25 800 525
E-Mail: presse@vzbv.de
Internet: http://www.vzbv.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Vertragsklauseln in Heimverträgen

Beitrag von WernerSchell » 02.06.2016, 07:05

Wie Altersheime Senioren mit versteckten Vertragsklauseln abzocken
Der Aufenthalt in einem Altersheim kostet viel Geld. Zusätzlich zu den Pflegekosten verlangen die Träger Gebühren für Medikamente oder Arztbesuche.
Doch das ist oft gar nicht erlaubt.
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/altersvors ... 79922.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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