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10.500 Hebammen & Entbindungspfleger helfen

Verfasst: 04.05.2012, 07:33
von Presse
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Nr. 154 vom 04.05.2012


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10 500 Hebammen und Entbindungspfleger leisteten 2010 in Krankenhäusern Geburtshilfe
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WIESBADEN - 10 500 Hebammen und Entbindungspfleger, darunter 8 500 festangestellte Hebammen, leisteten 2010 in den Krankenhäusern Deutschlands Geburtshilfe. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Hebammentages am 5. Mai 2012 mit.
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Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version), gegebenenfalls mit Tabelle(n) sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
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Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
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Bundesregierung lässt Hebammen im Regen stehen

Verfasst: 04.05.2012, 08:05
von Presse
0514/ 04. Mai 2012
Pressemitteilung von Yvonne Ploetz


Bundesregierung lässt Hebammen im Regen stehen

"Die Bundesregierung sieht seelenruhig zu, wie ein ganzer Berufsstand nach und nach verschwindet. Sie lässt Hebammen mit existentiellen Überforderungen einfach im Regen stehen", so Yvonne Ploetz, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Hebammentages am 5. Mai 2012. Ploetz weiter:

"Es sind fast ausschließlich Frauen, die als Hebammen Kinder zur Welt bringen. Eine Lobby haben sie nicht. Und so konnte es geschehen, dass sich ihre Versicherungsbeiträge in den letzten 30 Jahren verhundertfacht haben. Auch in diesem Jahr steht wieder eine immense Erhöhung der Beiträge an. Im Juli wird die jährliche Berufshaftpflichtprämie von 3.689 Euro auf 4.242,35 Euro ansteigen. Dies ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der LINKEN. Diese Summe zwingt Hebammen, die Geburtshilfe aufzugeben. Jede Vierte hat das bereits getan.

Auf eine weitere Nachfrage, welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung angesichts dieser kaum zahlbaren Prämien sieht, antwortete diese, dass sie davon ausgehe das bei den Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dieser Anstieg berücksichtigt werde, damit die Hebammen nicht finanziell überfordert werden. Doch das bleibt, wie bereits in der Vergangenheit, wohl nur ein frommer Wunsch.

DIE LINKE unterstützt deshalb die Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes e. V. nach einer soliden gesetzlichen Grundlage der Hebammenhilfe sowie einer angemessenen Vergütung."

F.d.R. Beate Figgener
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Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Telefax +4930/227-56801
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Hebammen protestieren, Bahr lenkt ein

Verfasst: 05.05.2012, 06:58
von Presse
Hebammen protestieren, Bahr lenkt ein
Mehr Geld und eine günstigere Berufshaftpflicht: Dafür sind Hebammen vor dem Bundesgesundheitsministerium aufmarschiert.
Bahr fordert die Kassen jetzt zum Handeln auf. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=812 ... ent&n=1884

Hebammengutachten

Verfasst: 07.05.2012, 07:14
von Presse
Hebammengutachten

(Quelle: BMG) Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Gutachten zur „Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe“ veröffentlicht. Das Gutachten wurde vom IGES Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt.
Im Mittelpunkt des Gutachtenauftrages stand eine Befragung von ca. 3.600 Hebammen mittels eines Fragebogens, in dem insbesondere die Entwicklung des Leistungsangebots, der Arbeitsbelastung und der Einkünfte in der Hebammenhilfe abgefragt wurde. Die drei Hebammenverbände (Deutscher Hebammen Verband, Bund freiberuflicher Hebammen, Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe) und der GKV-Spitzenverband waren an der Erstellung des Gutachtens und an der Entwicklung des Fragebogens beteiligt. Das Gutachten einschließlich einer Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar.
Das Gutachten zeigt, dass trotz sinkender Geburtenzahlen sowohl die Anzahl der Hebammen als auch ihre Arbeitszeiten tendenziell angestiegen sind. Daher ist nicht von einer grundsätzlichen Verschlechterung des Angebots an Hebammenleistungen auszugehen. Es ist jedoch erkennbar, dass in einigen Bereichen, insbesondere bei der 1:1-Betreuung bei Beleggeburten und der Wochenbettbetreuung, die Nachfrage das Angebot übersteigt.
Im Hinblick auf die Vergütungssituation der Hebammen ergibt das Gutachten ein differenziertes Bild. Dabei hängt die Höhe des erzielten Einkommens auch wesentlich von der durchschnittlichen Arbeitszeit und den durchgeführten Leistungen der Hebammen ab. Ein besonderes Augenmerk legt das Gutachten auf die Entwicklung in der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen. Danach fallen für Haft-pflichtversicherungen, die auch die Betreuung von Geburten abdecken, aktuell ganz überwiegend Jahresprämien von fast 3.700 € an. Im Juli 2012 ist ein erneuter Anstieg dieser Haftpflichtprämien um 15 % zu erwarten. Dies stellt für die Hebammen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Das Gutachten hat Anzeichen dafür identifiziert, dass Hebammen dies zum Teil zum Anlass nehmen bzw. genommen haben, ihr Angebot u. a. in der Geburtshilfe einzuschränken. Dies betrifft lt. Gutachten überwiegend Hebammen, die relativ wenige Geburten betreuen.
Das Gutachten hat gezeigt, dass die kontinuierlich erhobenen Daten zur Hebammenhilfe derzeit nur ein eingeschränktes Bild über die Versorgungs- und Vergütungssituation in der Hebammenhilfe liefern können. Das Bundesministerium für Gesundheit wird daher prüfen, ob und inwieweit die Datengrundlage in diesem Bereich verbessert werden kann.
Im Rahmen der Befragung gab die große Mehrheit der sowohl freiberuflich als auch angestellt tätigen Hebammen an, die Prämien für ihre Berufshaftpflicht-versicherung (einschließlich Geburtshilfe) selbst zu zahlen. Dies ist erstaunlich, da zu erwarten wäre, dass die Arbeitgeber die versicherungsrechtliche Absicherung für im Angestelltenverhältnis betreute Geburten übernehmen. Um diese Thematik aufzuklären, wird das Bundesministerium für Gesundheit in Kürze die Hebammenverbände, den GKV-Spitzenverband sowie Vertreter der Versicherungswirtschaft und der Krankenhäuser zu Gesprächen einladen.
Das Gutachten finden Sie unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de

Quelle: Pressemitteilung vom 06.05.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Regierung hält an Haftungsrecht fest

Verfasst: 10.05.2012, 06:21
von Presse
Regierung hält an Haftungsrecht fest
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336 http://dip.bundestag.de/btd/17/093/1709336.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709242.pdf ). „Die Einführung einer verpflichtenden umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht erforderlich und nicht geboten“, heißt es in der Antwort weiter. Die gesetzliche Unfallversicherung folge grundsätzlich anderen Prinzipien als eine Haftpflichtversicherung. Sie schütze unmittelbar die mit dem Risiko einer gesundheitlichen Schädigung behafteten Person. Die Haftpflichtversicherung trete hingegen dann ein, wenn jemand für einen Schaden, den er verursacht hat, haftet.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.05.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Neuregelungen zu Schwangerschaft und Geburt

Verfasst: 25.05.2012, 15:16
von Presse
Neuregelungen zu Schwangerschaft und Geburt

Krankenkassen missbrauchen die Situation und wollen Hebammen ans Gängelband nehmen.

Seit Jahren fordert der Deutsche Hebammenverband eine Überführung der Leistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft aus der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Sozialgesetzbuch. Dies ist nun offenbar auch Wille der Regierungsparteien, auch wenn in der Planung nur eine kleine Lösung angedacht ist.

Nach Ansicht des Hebammenverbandes missbraucht der GKV-Spitzenverband die Gesetzesvorlage, wie seine Stellungnahme vom 15. Mai 2012 zu den Änderungsanträgen der Koalition in Zusammenhang mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG, Drucksache 17/9369) zeigt. „Der GKV will qualitätssichernde Maßnahmen der Hebammenleistungen ins Gesetz aufnehmen und bewirbt dies als großartige Neuerung“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Dabei wird übersehen, dass die Hebammenverbände dies seit mehr als 10 Jahren selbsttätig und ohne gesetzliche Verpflichtung tun, zum Beispiel durch den Verein „Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe“ (QUAG e. V.) und durch vertragliche Regelungen“. Die Zahlen von QUAG sind der GKV bekannt, denn sie fanden Eingang in eine gemeinsame Studie, die das hervorragende Ergebnis außerklinischer Geburtshilfe durch Hebammen belegt. Wir brauchen nicht mehr an externer Kontrolle, sondern wir brauchen einen größeren finanziellen Spielraum für die Versorgung mit Hebammenhilfe vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.

Studie: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _18221.pdf

Die Reichsversicherungsordnung wurde 1911 als gesetzliche Grundlage des deutschen Sozialstaates verabschiedet. Bis in die neunziger Jahre galt die RVO als Regelwerk zum Schutz der Versicherten bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Todesfall. Was 1911 als große Errungenschaft gefeiert wurde, wirkt 100 Jahre später anachronistisch. Heute regelt die RVO im Wesentlichen nur noch die Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft (Paragrafen 179, 195 bis 200). Alle anderen medizinischen Leistungen rund um die Reproduktion sind längst ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) überführt worden.

Der Deutsche Hebammenverband vertritt die Interessen von ca. 17.540 Mitgliedern, inklusive 560 Schülerinnen und 117 von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE wie z.B. Geburtshäuser). Ungefähr 60% der Hebammen sind freiberuflich tätig. Ca. 30% arbeiten sowohl angestellt als auch freiberuflich. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit das zentrale Anliegen des Deutschen Hebammenverbandes.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2012
Präsidentin: Martina Klenk
Kontakt: Dr. Edith Wolber, Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverbandes
Telefon 06226 – 429400, Mail: wolber(at)hebammenverband.de, http://www.hebammenverband.de

Bundesregierung lässt Hebammen allein

Verfasst: 22.06.2012, 13:16
von Presse
0717 / 22. Juni 2012
Pressemitteilung von Martina Bunge


Bundesregierung lässt Hebammen allein

"Die finanzielle Situation der Hebammen ist katastrophal und verschärft sich durch die steigenden Haftpflichtprämien. Die Bundesregierung hat dafür nur warme, aber leere Worte. Sie schaut dem Aus für einen Berufsstand tatenlos zu", sagt Martina Bunge zu den neuerlich steigenden Haftpflichtprämien für Hebammen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Die Hebammen haben schon lange auf ihre brisante finanzielle Situation aufmerksam gemacht. Viele können es sich schlicht nicht mehr leisten, freiberuflich Geburten zu begleiten. Das ist schlecht für die Hebammen, aber vor allem für werdende Mütter, die keine Hebamme mehr finden können. DIE LINKE fordert schon lange eine deutliche Aufstockung der Hebammenhonorare als Sofortprogramm und als Lösung für den Haftpflichtkostenwahn einen Haftungsfonds.

Die Bundesregierung, vornehmlich in Person von Gesundheitsminister Bahr, redet zwar gerne, tut aber viel zu wenig. Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Pflege-Neuausrichtung überträgt sie die Gesetzesgrundlagen für Hebammen quasi Copy-Paste aus der Reichsversicherungsordnung in das fünfte Sozialgesetzbuch, statt diese notwendig weiterzuentwickeln. Die Hebammenverbände sind zu Recht verärgert über diese Bundesregierung."

F.d.R. Susanne Müller
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Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

71,7 % der Hebammen in Krankenhäusern teilzeitbeschäftigt

Verfasst: 29.04.2014, 11:43
von Presse
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.04.2014
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Zahl der Woche vom 29.04.2014

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71,7 Prozent der Hebammen in Krankenhäusern sind teilzeitbeschäftigt
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WIESBADEN - Von 8 548 festangestellten Hebammen und Entbindungspflegern in Krankenhäusern waren 71,7 % im Jahr 2012 teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Hebammentages am 5. Mai 2014 mit.

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Die vollständige Zahl der Woche (inklusive PDF-Version) sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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