Senioren-Wohngemeinschaft
Verfasst: 13.06.2015, 06:34
Senioren-Wohngemeinschaft
Die meisten Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben und in einer häuslichen Umgebung zu bleiben. Neue Wohnformen, unter anderem Senioren-Wohngemeinschaften sowie Pflege-Wohn-Gemeinschaften, bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in der selben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer WG leben in eigenen Zimmern, in die sie sich jederzeit zurückziehen können, haben zugleich aber auch die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen, wie beispielsweise zusammen kochen und essen, Schach spielen oder Gymnastikübungen machen. Damit wird auch der Gefahr der Vereinsamung vorgebeugt, die mit der Pflegebedürftigkeit leider oft einher geht.
Die ersten Schritte
Wenn Sie eine Senioren- oder eine Pflege-WG gründen möchten, brauchen Sie natürlich zunächst einmal interessierte Mitbewohnerinnern und Mitbewohner. Diese können Sie beispielsweise über eine Zeitungsanzeige oder einen Aushang im Erste Schritte
nächstgelegenen Seniorentreff suchen. Sie können auch im nahegelegenen Pflegestützpunkt nachfragen, ob dort bereits Interessenten bekannt sind. Hilfreich könnte auch die Anfrage bei ambulanten Pflegediensten sein, die bereits Pflege-WGs betreuen.
Hinsichtlich der Größe Ihrer WG sollten Sie bedenken, dass, auf den Quadratmeter bezogen, große Wohnungen oft preiswerter sind als kleinere Wohnungen. Mit mehreren Menschen zusammenzuleben, bietet also auch finanzielle Vorteile. Achten Sie bei der Gestaltung des Mietvertrags auf klare Reglungen bezüglich Auszug und Miete, zum Beispiel für den Fall, dass ein WG-Mitglied seinen Mietbeitrag nicht zahlen kann. Nehmen Sie dazu ruhig auch die Beratungsangebote an, die in Ihrer Kommune verfügbar sind.
Förderung
Um es Pflegebedürftigen oder Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zu ermöglichen, möglichst lange selbständig und in häuslicher Umgebung zu wohnen, ohne dabei jedoch auf sich allein gestellt zu sein, werden seit dem 30. Oktober 2012 so genannte ambulant betreute Wohngruppen – das sind Pflege-Wohn-Gemeinschaften, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen – von der Pflegeversicherung besonders gefördert.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld - http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... egeld.html - und/oder Pflegesachleistungen - http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... ungen.html - beziehen und die mit anderen Pflegebedürftigen oder Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in einer gemeinsamen Wohnung leben, in der sie ambulant pflegerisch versorgt werden und in der eine Pflegekraft organisatorisch, verwaltend oder pflegerisch tätig ist, erhalten zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von monatlich 205 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass regelmäßig mindestens drei Anspruchsberechtigte zusammen wohnen, dass die Wohngemeinschaft den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren, und dass die Pflegebedürftigen unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht werden sollen und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige, die eine neue Pflege-WG gründen wollen, deren Mitglieder ab Einzug Anspruch auf den monatlichen Zuschlag von 205 Euro haben, eine Anschubfinanzierung zur altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung erhalten – zusätzlich zu den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds - http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... ssung.html : Jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung beteiligt, kann bei seiner Pflegekasse einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Die Gesamtförderung je Wohngemeinschaft ist allerdings auf 10.000 Euro begrenzt. Den Antrag auf Bewilligung dieser Mittel müssen die WG-Mitglieder innerhalb eines Jahres ab Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen stellen. Die Umbaumaßnahme kann bereits erfolgen, bevor mit der Gründung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft und dem Einzug in die gemeinsame Wohnung ein Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht. Der endgültige Leistungsanspruch entsteht jedoch erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen. Kosten beim Neubau einer Wohnung sind hingegen nicht förderfähig. Die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird solange gefördert, bis das hierfür vorgesehene Budget von 30 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Die Bestimmungen zu den Einzelheiten und der Verfahrensweise sind bei den Pflegekassen zu erfahren.
Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit - Stand: 13.06.2015
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... chaft.html
Die meisten Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben und in einer häuslichen Umgebung zu bleiben. Neue Wohnformen, unter anderem Senioren-Wohngemeinschaften sowie Pflege-Wohn-Gemeinschaften, bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in der selben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer WG leben in eigenen Zimmern, in die sie sich jederzeit zurückziehen können, haben zugleich aber auch die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen, wie beispielsweise zusammen kochen und essen, Schach spielen oder Gymnastikübungen machen. Damit wird auch der Gefahr der Vereinsamung vorgebeugt, die mit der Pflegebedürftigkeit leider oft einher geht.
Die ersten Schritte
Wenn Sie eine Senioren- oder eine Pflege-WG gründen möchten, brauchen Sie natürlich zunächst einmal interessierte Mitbewohnerinnern und Mitbewohner. Diese können Sie beispielsweise über eine Zeitungsanzeige oder einen Aushang im Erste Schritte
nächstgelegenen Seniorentreff suchen. Sie können auch im nahegelegenen Pflegestützpunkt nachfragen, ob dort bereits Interessenten bekannt sind. Hilfreich könnte auch die Anfrage bei ambulanten Pflegediensten sein, die bereits Pflege-WGs betreuen.
Hinsichtlich der Größe Ihrer WG sollten Sie bedenken, dass, auf den Quadratmeter bezogen, große Wohnungen oft preiswerter sind als kleinere Wohnungen. Mit mehreren Menschen zusammenzuleben, bietet also auch finanzielle Vorteile. Achten Sie bei der Gestaltung des Mietvertrags auf klare Reglungen bezüglich Auszug und Miete, zum Beispiel für den Fall, dass ein WG-Mitglied seinen Mietbeitrag nicht zahlen kann. Nehmen Sie dazu ruhig auch die Beratungsangebote an, die in Ihrer Kommune verfügbar sind.
Förderung
Um es Pflegebedürftigen oder Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zu ermöglichen, möglichst lange selbständig und in häuslicher Umgebung zu wohnen, ohne dabei jedoch auf sich allein gestellt zu sein, werden seit dem 30. Oktober 2012 so genannte ambulant betreute Wohngruppen – das sind Pflege-Wohn-Gemeinschaften, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen – von der Pflegeversicherung besonders gefördert.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld - http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... egeld.html - und/oder Pflegesachleistungen - http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... ungen.html - beziehen und die mit anderen Pflegebedürftigen oder Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in einer gemeinsamen Wohnung leben, in der sie ambulant pflegerisch versorgt werden und in der eine Pflegekraft organisatorisch, verwaltend oder pflegerisch tätig ist, erhalten zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von monatlich 205 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass regelmäßig mindestens drei Anspruchsberechtigte zusammen wohnen, dass die Wohngemeinschaft den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren, und dass die Pflegebedürftigen unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht werden sollen und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige, die eine neue Pflege-WG gründen wollen, deren Mitglieder ab Einzug Anspruch auf den monatlichen Zuschlag von 205 Euro haben, eine Anschubfinanzierung zur altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung erhalten – zusätzlich zu den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds - http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... ssung.html : Jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung beteiligt, kann bei seiner Pflegekasse einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Die Gesamtförderung je Wohngemeinschaft ist allerdings auf 10.000 Euro begrenzt. Den Antrag auf Bewilligung dieser Mittel müssen die WG-Mitglieder innerhalb eines Jahres ab Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen stellen. Die Umbaumaßnahme kann bereits erfolgen, bevor mit der Gründung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft und dem Einzug in die gemeinsame Wohnung ein Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht. Der endgültige Leistungsanspruch entsteht jedoch erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen. Kosten beim Neubau einer Wohnung sind hingegen nicht förderfähig. Die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird solange gefördert, bis das hierfür vorgesehene Budget von 30 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Die Bestimmungen zu den Einzelheiten und der Verfahrensweise sind bei den Pflegekassen zu erfahren.
Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit - Stand: 13.06.2015
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/le ... chaft.html