Beförderung eines Demenzkranken durch die Polizei
Verfasst: 07.01.2012, 10:12
Gebührenerhebung für die Beförderung eines Demenzkranken durch die Polizei
Hat die Polizeibehörde hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein Beförderter dauerhaft Geschäftsunfähig ist, ist sie gehalten, ihr Ermessen nach § 2 Abs. 2 NVwKostG auszuüben und ein Absehen von der Gebührenerhebung zu prüfen.
Urteil Verwaltungsgericht (VG) Hannover vom 03.03.2011 - 10 A 1842/10 -
Quelle und weitere Informationen:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 184210%20A
Hat die Polizeibehörde hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein Beförderter dauerhaft Geschäftsunfähig ist, ist sie gehalten, ihr Ermessen nach § 2 Abs. 2 NVwKostG auszuüben und ein Absehen von der Gebührenerhebung zu prüfen.
Urteil Verwaltungsgericht (VG) Hannover vom 03.03.2011 - 10 A 1842/10 -
Quelle und weitere Informationen:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 184210%20A