Abrechnungen in Krankenhäusern fehlerhaft ?
Verfasst: 28.05.2010, 13:09
Mitteilung an die Presse 04/2010 vom 27.05.2010
Prüfung von Krankenhausabrechnungen
Aufwand gerechtfertigt?
Kiel, 27. Mai 2010 - 98% der Klinikrechnungen bleiben unbeanstandet. Endlich wird diese Quote auch von den Krankenkassen bestätigt, freut sich Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH, und verweist auf die gestern von der Techniker Krankenkasse veröffentlichten Zahlen.
Die Techniker Krankenkasse hatte erklärt, daß sie im vergangenen Jahr von 53.000 Krankenhausrechnungen ca. 7,5% durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen habe prüfen lassen und eine Rechnungskürzung schließlich in 2,1% der Fälle erfolgt sei.
Bei den 2,1% handelt es sich aber nicht automatisch um fehlerhafte Abrechnungen des Krankenhauses, stellt Kämer klar. Oft verbleibt es in diesen Fällen bei unterschiedlichen Ansichten zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.
So beschäftigen sich die überwiegende Anzahl der Prüfungen damit, ob Patienten überhaupt hätten ins Krankenhaus aufgenommen werden sollen bzw. ob sie früher hätten entlassen werden können. Diese von den Krankenkassen als überflüssig eingestuften Leistungen sind von den Krankenhäusern für notwendig
erachtet und erbracht worden. Auch das Abrechnungssystem selbst läßt mit seinen mehr als 13.000 Diagnose- und 27.000 Prozedurenschlüsseln Interpretationsspielräume zu, die von Krankenhäusern und Krankenkassen zum Teil unterschiedlich genutzt werden.
Oft wehren sich die Krankenhäuser gegen unberechtigte Rechnungskürzungen der Krankenkassen letztendlich nicht mehr. Die einzige Reaktionsmöglichkeit liegt insoweit in dem Gang zu den Sozialgerichten. Die lange Verfahrensdauer und der damit verbundene Verwaltungsaufwand schreckt aber viele ab, diesen Weg tatsächlich zu gehen, bedauert Krämer.
An der Sinnhaftigkeit des derzeitigen Prüfsystems äußert der KGSH-Geschäftsführer erhebliche Bedenken: "Die oftmals wahre Prüfflut der Krankenkassen führt zu erheblichem Personal- und Kostenaufwand nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch bei den Krankenkassen und dem MDK." Alleine in den Kliniken seien Ärzte und andere Mitarbeiter durchschnittlich 2 Stunden lang mit einer MDK-Anfrage beschäftigt.
Das Prüfergebnis der Techniker Krankenkasse entspricht einer durchschnittlichen Rechnungskürzung von 58,49 Euro. Für die zu Unrecht geprüften Rechnungen hat sie eine Aufwandspauschale von 300 Euro zu entrichten, mithin fast 900.000 Euro, der den Effekt der Rechnungskürzung entsprechend reduziert. Völlig unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die Kosten des MDK sowie der Verwaltungsaufwand der Techniker Krankenkasse, die ihr durch die Prüfungen entstehen. Diese sind nicht zu beziffern, da sie nicht gesondert ausgewiesen werden.
Krämer: "Die Zahlung von 300 Euro bei zu Unrecht geprüften Rechnungen ist noch zu niedrig. Sie sollte erhöht werden. Nur so kann die bürokratische und finanzielle Belastung der Kliniken durch übermäßige MDK-Prüfungen eingedämmt werden."
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KGSH Pressekontakt
Ulrike Petersen
Telefon: 0 431 / 88 105 - 11
Telefax: 0 431 / 88 105 - 15
E-Mail: mailto: presse@kgsh.de
KGSH Feldstraße 75 - 24105 Kiel
Prüfung von Krankenhausabrechnungen
Aufwand gerechtfertigt?
Kiel, 27. Mai 2010 - 98% der Klinikrechnungen bleiben unbeanstandet. Endlich wird diese Quote auch von den Krankenkassen bestätigt, freut sich Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH, und verweist auf die gestern von der Techniker Krankenkasse veröffentlichten Zahlen.
Die Techniker Krankenkasse hatte erklärt, daß sie im vergangenen Jahr von 53.000 Krankenhausrechnungen ca. 7,5% durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen habe prüfen lassen und eine Rechnungskürzung schließlich in 2,1% der Fälle erfolgt sei.
Bei den 2,1% handelt es sich aber nicht automatisch um fehlerhafte Abrechnungen des Krankenhauses, stellt Kämer klar. Oft verbleibt es in diesen Fällen bei unterschiedlichen Ansichten zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.
So beschäftigen sich die überwiegende Anzahl der Prüfungen damit, ob Patienten überhaupt hätten ins Krankenhaus aufgenommen werden sollen bzw. ob sie früher hätten entlassen werden können. Diese von den Krankenkassen als überflüssig eingestuften Leistungen sind von den Krankenhäusern für notwendig
erachtet und erbracht worden. Auch das Abrechnungssystem selbst läßt mit seinen mehr als 13.000 Diagnose- und 27.000 Prozedurenschlüsseln Interpretationsspielräume zu, die von Krankenhäusern und Krankenkassen zum Teil unterschiedlich genutzt werden.
Oft wehren sich die Krankenhäuser gegen unberechtigte Rechnungskürzungen der Krankenkassen letztendlich nicht mehr. Die einzige Reaktionsmöglichkeit liegt insoweit in dem Gang zu den Sozialgerichten. Die lange Verfahrensdauer und der damit verbundene Verwaltungsaufwand schreckt aber viele ab, diesen Weg tatsächlich zu gehen, bedauert Krämer.
An der Sinnhaftigkeit des derzeitigen Prüfsystems äußert der KGSH-Geschäftsführer erhebliche Bedenken: "Die oftmals wahre Prüfflut der Krankenkassen führt zu erheblichem Personal- und Kostenaufwand nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch bei den Krankenkassen und dem MDK." Alleine in den Kliniken seien Ärzte und andere Mitarbeiter durchschnittlich 2 Stunden lang mit einer MDK-Anfrage beschäftigt.
Das Prüfergebnis der Techniker Krankenkasse entspricht einer durchschnittlichen Rechnungskürzung von 58,49 Euro. Für die zu Unrecht geprüften Rechnungen hat sie eine Aufwandspauschale von 300 Euro zu entrichten, mithin fast 900.000 Euro, der den Effekt der Rechnungskürzung entsprechend reduziert. Völlig unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die Kosten des MDK sowie der Verwaltungsaufwand der Techniker Krankenkasse, die ihr durch die Prüfungen entstehen. Diese sind nicht zu beziffern, da sie nicht gesondert ausgewiesen werden.
Krämer: "Die Zahlung von 300 Euro bei zu Unrecht geprüften Rechnungen ist noch zu niedrig. Sie sollte erhöht werden. Nur so kann die bürokratische und finanzielle Belastung der Kliniken durch übermäßige MDK-Prüfungen eingedämmt werden."
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