Zuzahlung bei eigentlich zuzahlungsfreien Teststreifen?
Verfasst: 26.09.2009, 10:52
Hallo, ich hoffe, dass man hier zwischen den zahlreichen Pressemeldungen auch mal eine Frage stellen kann.
Ich bekomme seit 9 Jahren Blutteststreifen verschrieben, in der Apotheke erhalte ich sie ohne jede Zuzahlung (gemäß SGB V § 31 Abs. 3 Satz 2). Nun hat kürzlich meine Apothekerin eine Zuzahlung in Höhe von 7 Euro verlangt mit der Begründung, es könne doch nicht sein, dass sie draufzahlt (dass die Teststreifen eigentlich zuzahlungsfrei sind, hat sie im selben Atemzug bestätigt). Ich habe diese 7 Euro bezahlt.
Nun möchte ich zum einen wissen, ob das Verlangen der Apothekerin rechtmäßig war, und zum anderen, wo man sich ggf. beschweren kann. Es gibt z. B. hier in München eine Schiedsstelle der Bayerischen Landeapothekenkammer. Hat es Sinn, sich dorthin zu wenden? Gibt es andere Möglichkeiten?
Ich könnte die 7 Euro zwar verschmerzen, bin aber an einer grundsätzlichen Klärung interessiert, da ich beruflich viel mit finanzschwachen Patienten zu tun habe, für die das viel Geld ist. Ich könnte mir vorstellen, dass auch manch anderer Apotheker gelegentlich in die Versuchung kommt, eine Zuzahlung zu verlangen, wo ihm eigentlich keine zusteht. Welcher Patient hat denn schon den Überblick, für welche Medikamente gerade wieviel zuzuzahlen ist? Das ändert sich ja dauernd.
Vielen Dank im Voraus für erhellende Antworten!
Rudolf Winzen
Ich bekomme seit 9 Jahren Blutteststreifen verschrieben, in der Apotheke erhalte ich sie ohne jede Zuzahlung (gemäß SGB V § 31 Abs. 3 Satz 2). Nun hat kürzlich meine Apothekerin eine Zuzahlung in Höhe von 7 Euro verlangt mit der Begründung, es könne doch nicht sein, dass sie draufzahlt (dass die Teststreifen eigentlich zuzahlungsfrei sind, hat sie im selben Atemzug bestätigt). Ich habe diese 7 Euro bezahlt.
Nun möchte ich zum einen wissen, ob das Verlangen der Apothekerin rechtmäßig war, und zum anderen, wo man sich ggf. beschweren kann. Es gibt z. B. hier in München eine Schiedsstelle der Bayerischen Landeapothekenkammer. Hat es Sinn, sich dorthin zu wenden? Gibt es andere Möglichkeiten?
Ich könnte die 7 Euro zwar verschmerzen, bin aber an einer grundsätzlichen Klärung interessiert, da ich beruflich viel mit finanzschwachen Patienten zu tun habe, für die das viel Geld ist. Ich könnte mir vorstellen, dass auch manch anderer Apotheker gelegentlich in die Versuchung kommt, eine Zuzahlung zu verlangen, wo ihm eigentlich keine zusteht. Welcher Patient hat denn schon den Überblick, für welche Medikamente gerade wieviel zuzuzahlen ist? Das ändert sich ja dauernd.
Vielen Dank im Voraus für erhellende Antworten!
Rudolf Winzen