Keine Prämien bei freiwilligem Leistungsverzicht
Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat Krankenkassen verboten, ihren Versicherten einen Bonus zu zahlen, wenn diese freiwillig auf Leistungen verzichten, also beispielsweise nicht zum Arzt gehen - AZ. des Verfahrens:
L 1 KR 150/08 KL
Das LSG führte aus, dass die Prämienzahlungen einer Beitragsrückerstattung gleich kämen und nicht mit dem Prinzip der solidarischen Finanzierung vereinbar seien. Deshalb dürften die Kassen nur innerhalb eines Wahltarifs so verfahren.
... Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Keine Prämien bei freiwilligem Leistungsverzicht
Moderator: WernerSchell
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Keine Prämien bei freiwilligem Leistungsverzicht
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