Kontrollen von Altenheimen durch Besuchskommissionen

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Kontrollen von Altenheimen durch Besuchskommissionen

Beitrag von Presse » 29.04.2009, 16:52

Sachsen-Anhalt: Gericht stoppt Kontrollen von Altenheimen durch Besuchskommissionen

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt dürfen die Besuchskommissionen des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung keine Altenpflegeeinrichtungen überprüfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am 17. April in einem Beschluss entschieden ( Aktenzeichen: 3 M 433/08 ) und damit eine jahrelange rechtswidrige Praxis beendet. Die Prüfung regulärer Altenpflegeeinrichtungen durch Besuchskommissionen des Landespsychiatrieausschusses dürfte damit in Sachsen-Anhalt Geschichte sein.
Das oberste Verwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hat entschieden, dass Heimkontrollen durch die Besuchskommissionen als eine "dritte Heimaufsicht" neben den Kontrollen der Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (im Auftrag der Pflegekassen jährlich durchgeführt) nicht zulässig sind. Die Kommissionen dürften nur solche Einrichtungen besuchen, die unmittelbar der psychiatrischen Krankenversorgung dienen. Auf gewöhnliche Altenpflegeeinrichtungen treffe das insbesondere mangels entsprechender Zweckbestimmung nicht zu.
Dazu der Rechtsanwalt des klagenden Pflegeheimes, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Jörn Bachem: "Wenn drei Behörden unabgestimmt die Qualität von Pflege und Betreuung in Altenheimen kontrollieren, führt das zu widersprüchlichen Einschätzungen, Bürokratie und Kosten, die am Ende die Pflegebedürftigen zahlen müssen. Diese Zusatzkontrollen hat der Gesetzgeber nicht gewollt - das betont das Gericht ausdrücklich."

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Quelle: Mitteilung vom 29.04.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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