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Wohn- & Betreuungsvertrag ... Tagung 29.04.09

Verfasst: 02.04.2009, 11:10
von Presse
29. April 2009, Bonn

"Einheit in der Vielfalt - Der Wohn- und Betreuungsvertrag als Steuerungsinstrument für Lebensqualität im Alter"

Klappentext des Flyers zur Tagung:

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Gäste,

in unserer Gesellschaft haben sich unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen entwickelt; die Grenzen zwischen traditioneller stationärer Betreuung auf der einen Seite und ambulanter Betreuung in der eigenen Häuslichkeit auf der anderen Seite sind fließend geworden. Es haben sich eine Vielzahl von Betreuungsformen entwickelt, die die individuellen Interessen der Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen.

Gleichzeitig ist nach der Föderalisierung des Heimrechts nur die Regelungskompetenz für das Vertragsrecht beim Bund geblieben, alle anderen Regelungen sind durch die Länder zu treffen. Föderalisierung ist immer dann zweckmäßig und auch zu begrüßen, wenn hiermit eine Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen vor Ort erreicht werden kann. Die ersten Ländergesetze bzw. Entwürfe hierzu ermutigen nicht unbedingt, da eine Weiterentwicklung des bisherigen Bundesrechts im Interesse der Verbraucher – noch positiv formuliert – eher bescheiden ausfällt.

Die Hoffnung liegt nun auf das vom Bund in Vorbereitung befindliche Vertragsrecht. Wir betrachten dies als Klammer, um den von den Ländern unter staatliche Kontrolle gestellten Wohn- und Betreuungsformen bundeseinheitlichen Verbraucherschutz zu sichern.

Wir möchten Ihnen auf unserer Fachtagung die Möglichkeit bieten, sich über diese Entwicklung aus erster Hand durch unterschiedliche Interessenvertreter zu informieren, erste Erfahrungen mit den jüngeren Entwicklungen vor Ort aus eigenem Erleben zu diskutieren und hieraus zu lernen. Als bundesweiter Interessenverband legen wir Wert darauf, dass das Ziel „Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen„ bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen nicht aus dem Auge verloren wird.

Das Spektrum der Fachtagung reicht daher von einer Darstellung der gesetzgeberischen Regelungen bzw. Initiativen des Bundes und der Länder bis zu Beiträgen von länderübergreifenden Leistungsanbietern, Verbraucherschutzverbänden und Selbsthilfegruppen. In diesem Rahmen wird es auch Raum für Diskussionen im Plenum geben.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Programm Ihr Interesse geweckt haben und freuen uns, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.

Horst Eimer,
Vorsitzender des Vorstandes der BIVA

Weitere Informationen
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Katrin Markus
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