Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege ... in Bayern
Verfasst: 18.02.2009, 11:49
Qualitätsentwicklung und Aufsicht in Pflegeeinrichtungen
Sozialministerin Haderthauer: Prüfleitfaden macht Qualität transparent - Leistungsvergleich und Qualitätswettbewerb unter Einrichtungen anregen

"Mit dem neuen Prüfleitfaden sorgen wir dafür, dass die geleistete Qualität in Pflege- und Behinderteneinrichtungen transparent wird und regen die Qualitätsentwicklung an. Wichtiger Maßstab für die Qualität einer Einrichtung ist das, was bei den Bewohnern ankommt. Der Blickwinkel der Aufsicht muss deshalb stark auf die Bewohnerinnen und Bewohner konzentriert sein. Eine kritische Schlüsselsituation bei der Prüfung ist beispielsweise der Umgang einer Pflegeeinrichtung mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen." Mit diesen Worten stellte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute im Alten- und Pflegeheim Johannesstift in Regensburg den neuen Prüfleitfaden vor. Dieser ist ab sofort die Grundlage für die Tätigkeit der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden, die für die Aufsicht und Qualitätsentwicklung in Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig sind. "Damit nach einheitlichen Qualitätsmaßstäben geprüft wird, werden wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den multidisziplinären Teams in den Jahren 2009 und 2010 entsprechend fortbilden", kündigte Haderthauer an.
"Durch den Prüfleitfaden werden die Eckpunkte der Einrichtungsbegehungen für die Träger und Leitungen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offengelegt. Jede Einrichtung weiß, welche Kriterien ein- und vorgehalten werden müssen", begrüßte Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger den neuen Prüfleitfaden.
"Mir ist wichtig, dass die Qualität der verschiedenen Pflegeeinrichtungen vergleichbar ist. Im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz wurde deshalb die Grundlage dafür geschaffen, dass die Prüfberichte der Aufsicht künftig veröffentlicht werden. Damit erreichen wir mehr Transparenz, ermöglichen einen objektiven Leistungsvergleich und befördern den Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen", betonte die Ministerin. Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass die Prüfberichte ab spätestens 1. Januar 2011 veröffentlicht werden müssen.
Der Prüfleitfaden ist im Internet unter http://www.stmas.bayern.de/pflege/pruefung/index.htm abrufbar.
Hinweis: Fotos sind ab ca. 13 Uhr unter http://www.stmas.bayern.de/politik/foto.php abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.02.2009
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 02-069.htm
Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Bayern
Version: 5.1 - Stand: 25.01.2009
Format: Din A4 - Umfang: 226 Seiten
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http://www.stmas.bayern.de/pflege/pruef ... tfaden.pdf
Sozialministerin Haderthauer: Prüfleitfaden macht Qualität transparent - Leistungsvergleich und Qualitätswettbewerb unter Einrichtungen anregen

"Mit dem neuen Prüfleitfaden sorgen wir dafür, dass die geleistete Qualität in Pflege- und Behinderteneinrichtungen transparent wird und regen die Qualitätsentwicklung an. Wichtiger Maßstab für die Qualität einer Einrichtung ist das, was bei den Bewohnern ankommt. Der Blickwinkel der Aufsicht muss deshalb stark auf die Bewohnerinnen und Bewohner konzentriert sein. Eine kritische Schlüsselsituation bei der Prüfung ist beispielsweise der Umgang einer Pflegeeinrichtung mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen." Mit diesen Worten stellte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute im Alten- und Pflegeheim Johannesstift in Regensburg den neuen Prüfleitfaden vor. Dieser ist ab sofort die Grundlage für die Tätigkeit der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden, die für die Aufsicht und Qualitätsentwicklung in Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig sind. "Damit nach einheitlichen Qualitätsmaßstäben geprüft wird, werden wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den multidisziplinären Teams in den Jahren 2009 und 2010 entsprechend fortbilden", kündigte Haderthauer an.
"Durch den Prüfleitfaden werden die Eckpunkte der Einrichtungsbegehungen für die Träger und Leitungen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offengelegt. Jede Einrichtung weiß, welche Kriterien ein- und vorgehalten werden müssen", begrüßte Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger den neuen Prüfleitfaden.
"Mir ist wichtig, dass die Qualität der verschiedenen Pflegeeinrichtungen vergleichbar ist. Im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz wurde deshalb die Grundlage dafür geschaffen, dass die Prüfberichte der Aufsicht künftig veröffentlicht werden. Damit erreichen wir mehr Transparenz, ermöglichen einen objektiven Leistungsvergleich und befördern den Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen", betonte die Ministerin. Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass die Prüfberichte ab spätestens 1. Januar 2011 veröffentlicht werden müssen.
Der Prüfleitfaden ist im Internet unter http://www.stmas.bayern.de/pflege/pruefung/index.htm abrufbar.
Hinweis: Fotos sind ab ca. 13 Uhr unter http://www.stmas.bayern.de/politik/foto.php abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.02.2009
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 02-069.htm
Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Bayern
Version: 5.1 - Stand: 25.01.2009
Format: Din A4 - Umfang: 226 Seiten
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Name der Datei: pruefleitfaden.pdf
Hilfe zum Dateityp: Adobe Acrobat (PDF)
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http://www.stmas.bayern.de/pflege/pruef ... tfaden.pdf