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Höherer Hartz IV-Regelsatz für Kinder

Verfasst: 27.01.2009, 15:02
von Presse
SoVD:
Höherer Hartz IV-Regelsatz für Kinder muss ins Konjunkturpaket II

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Das heutige Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt die seit Jahren immer wieder vorgebrachte Kritik des SoVD an den zu niedrigen und willkürlich festgelegten Hartz IV-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, umgehend Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen. Im Konjunkturpaket II muss ein höherer Hartz IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendliche vereinbart werden. Bislang sieht das Konjunkturpaket nur vor, dass der Hartz IV-Regelsatz für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren um zehn Prozent erhöht wird. Dies hat der SoVD von Anfang an als unzureichend kritisiert. Es wäre fatal, wenn die unter 6-jährigen Kinder und die Jugendlichen, die von Hartz IV leben müssen, leer ausgehen. Das wäre nach diesem klaren Urteil erst recht untragbar.

Das Bundessozialgericht hält den Hartz IV-Regelsatz von 60 Prozent für Kinder und 80 Prozent für Jugendliche für verfassungswidrig. Der SoVD hat seit Jahren kritisiert, dass der Regelsatz für Kinder und Jugendliche bei weitem nicht ausreicht, um Essen, Kleidung, Schulbedarf und den Mitgliedsbeitrag im Sportverein zu bezahlen.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen bedarfsgerechten Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche zu verabschieden, der die soziale Teilhabe und die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen sichert.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.1.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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Hartz IV-Leistungen für Kinder bedarfsdeckend

Verfasst: 28.01.2009, 14:08
von Presse
Minister Karl-Josef Laumann:
Bund muss Hartz IV-Leistungen für Kinder bedarfsdeckend ausgestalten
Bundessozialgericht lässt Grundsicherungsleistungen für Kinder vom Bundesverfassungsgericht überprüfen


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Das Bundssozialgericht hat heute (27.01.2009) eine Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen nach Überprüfung der Regelleistungen für Kinder bestätigt, in dem es von einer Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bestimmungen zur Regelleistung für Kinder ausgeht. Damit schließt sich das Bundessozialgericht inhaltlich einem Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat aus dem Mai vergangenen Jahres an“, sagte heute Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Der Bundesarbeitsminister muss endlich einen fundierten Vorschlag für bedarfsdeckende Grundsicherungsleistungen für Kinder auf den Tisch legen.

Es reiche nicht aus, den Regelsatz eines Kindes prozentual vom Regelsatz eines Erwachsenen abzuleiten. „Die Länder haben bereits im Mai 2008 mit großer Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert, die Hartz IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche zu überprüfen und eine nachvollziehbare Berechnung der Leistungen für Kinder im SGB II und SGB XII vorzulegen. Dies wurde durch die Länder im Rahmen der Beratungen zum Familienleistungsgesetz im Dezember 2008 erneut angemahnt.

„Bundesarbeitsminister Olaf Scholz sollte die Neubemessung der Hartz IV-Regelsätze für Kinder jetzt schnell umsetzen und nicht warten, bis das Bundesverfassungsgericht ihn zum Handeln zwingt“, sagte Laumann. „Der Bund muss für bedarfsgerechte Hartz-IV- Regelsätze für Kinder und Jugendliche sorgen.“ In diesem Zusammenhang ist u.a. auch die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Ganztagseinrichtungen zu berücksichtigen. Die im Konjunkturpaket II geplante Erhöhung der Regelleistung zum 01.07.2009 für Kinder von 6 bis 13 Jahre um 35 Euro monatlich ist lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung. „Die Politik muss Chancengleichheit für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten.“, so Laumann.

Bereits 2007 hat sich eine Expertenrunde im nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium aus Wissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit, der Freien Wohlfahrtspflege, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge und den Kirchen mit der Frage beschäftigt, ob die heutigen Hartz-IV- und Sozialhilferegelleistungen für Kinder und Jugendliche dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes gerecht werden und ob sie Chancengleichheit im Bildungsbereich gewährleisten.

„Die Ergebnisse unserer Arbeitsgruppe sind nun auch durch das Bundessozialgericht bestätigt worden. Die aktuelle Höhe der Grundsicherungsleistungen für Kinder ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar abgeleitet. Kinder sind nicht nur einfach ,kleine Erwachsene’, deren spezielle Bedürfnisse prozentual vom Bedarf der Erwachsenen abgeleitet werden können. Hier müssen eigene Regelsätze, die dem wirklichen Bedarf eines Kindes gerecht werden, her“, forderte Laumann.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.1.2009
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html