Hessen veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget
In Hessen haben die kommunalen Spitzenverbände Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget veröffentlicht. Dazu gehören auch Muster für die Bedarfsfeststellung, eine Anleitung, wie das Gesamtbudget festgestellt werden soll (mit einer "Festlegung von Obergrenzen für Leistungen") sowie ein ausführliches Muster für die Zielvereinbarung.
Der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag haben die "Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von § 17 SDB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget" als Rundschreiben veröffentlicht. Angestrebt wird dadurch u. a. zumindest für das Bundesland Hessen einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen für Menschen, die ihre Eingliederungshilfe als Persönliches Budget erhalten wollen. So empfehlen die kommunalen Spitzenverbände "Obergrenzen für Leistungen", die von 8,- Euro Stundensatz für "selbstbeschaffte Leistungen zu Weiterführung des Haushalts oder der Begleitung zur Sicherung der Mobilität" reichen bis zu 29,14 Euro für pädagogische Familienhilfen.
Die 23-seitige Handlungsempfehlung aus Hessen kann hier als PDF-Dokument kostenlos heruntergeladen werden.
Dateien:
Handlungsempfehlungen_Hessen_2008.pdf
http://www.budget.paritaet.org/uploads/ ... n_2008.pdf
Quelle: Mitteilung vom 4.12.2008
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14
D-10178 Berlin
Persönliches Budget - Handlungsempfehlungen & Informatio
Moderator: WernerSchell
Neue Broschüre zum Persönlichen Budget erschienen
Neue Broschüre zum Persönlichen Budget erschienen
Menschen mit Behinderung haben seit 1. Januar 2008 Anspruch auf das „Persönliche Budget". Durch die Auszahlung eines Geldbetrags können sie selbst entscheiden, welche erforderlichen Hilfen sie wann in Anspruch nehmen möchten. Mit dem Budget können beispielsweise Hilfsmittel, Haushaltsführung oder auch Freizeitaktivitäten finanziert werden. Antworten auf die häufigsten Fragen gibt die aktuelle Broschüre „Persönliches Budget in Nordrhein-Westfalen".

Die Broschüre „Persönliches Budget" können Sie hier bestellen
http://www.callnrw.de/broschuerenservic ... nbereiche=
Menschen mit Behinderung haben seit 1. Januar 2008 Anspruch auf das „Persönliche Budget". Durch die Auszahlung eines Geldbetrags können sie selbst entscheiden, welche erforderlichen Hilfen sie wann in Anspruch nehmen möchten. Mit dem Budget können beispielsweise Hilfsmittel, Haushaltsführung oder auch Freizeitaktivitäten finanziert werden. Antworten auf die häufigsten Fragen gibt die aktuelle Broschüre „Persönliches Budget in Nordrhein-Westfalen".

Die Broschüre „Persönliches Budget" können Sie hier bestellen
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