Altenheim-Rechtsforum: Ein Pflegeheim ist kein Krankenhaus - Heimleiter werden niedriger besoldetBayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.7.2008, Az.: 3 ZB 07.2962
Die Geschäftsführungsstelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13 angemessen bewertet: Der Kläger wurde zum Geschäftsführer eines Senioren- und Pflegeheimes bestellt. Der Kommunale Prüfungsverband bewertete die Stelle in seinem Gutachten mit Besoldungsgruppe A 13. Dagegen wandte sich der Beamte. Durch die Pflegereform habe sich aufgrund der Stärkung teilstationärer und ambulanter Pflegedienste die Struktur der Heimbewohner hin zu älteren und stärker Pflegebedürftigen verschoben. Dadurch habe eine Verlagerung von Verantwortlichkeiten von den Krankenhäusern zu den Pflegeheimen stattgefunden. Seine Aufgaben entsprächen denen des Leiters eines Krankenhauses vergleichbarer Größenordnung. Auch die Anforderungen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht seien gestiegen. Eine Bewertung der Stelle mit A 14 sei daher geboten.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und wurde in zweiter Instanz bestätigt. An der Richtigkeit des Gutachtens sei nicht zu zweifeln. Die Stelle könne nicht mit der Leitung eines Krankenhauses verglichen werden, die Aufgabenbereiche seien dort weit komplexer. Besondere Gegebenheiten der bewerteten Stelle, die eine andere Einschätzung zuließen, seien nicht gegeben. (Quelle: Altenheim 11/2008, Rubrik: Rechtsforum, Fundstelle: juris)
Quelle: http://www.altenheim.vincentz.net/ - 18.11.2008
Heimleiterbesoldung - Heim ist kein Krankenhaus
Moderator: WernerSchell