Keine Haftung für Packungsbeilage aufgeführte Nebenwirkungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Keine Haftung für Packungsbeilage aufgeführte Nebenwirkungen

Beitrag von Presse » 19.11.2008, 12:30

Pharmaunternehmen haften nicht für in Packungsbeilage aufgeführte Nebenwirkungen

Die Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln wird trotz der zu befürchtenden Nebenwirkungen in der Zulassungsentscheidung von Amts wegen auf der Grundlage einer Abwägung von zu erwartendem Nutzen und zu befürchteten Risiken festgestellt. Deshalb haften Pharmaunternehmer nicht für Gesundheitsschäden, die als mögliche Nebenwirkungen in der Packungsbeilage aufgeführt waren, sondern nur für solche, die ein vertretbares Maß überschreiten.
... (weiter lesen unter)
http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _8880.html

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 08.10.2008 - 7 U 200/07 -

Antworten