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Handlungsbedarf bei behinderten Menschen im Krankenhaus

Verfasst: 24.10.2008, 08:08
von Service
Handlungsbedarf bei behinderten Menschen im Krankenhaus

Nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow: Behinderte im Krankenhaus – Defizite sind deutlich

Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Wir haben dringenden Handlungsbedarf, um die Situation behinderter Menschen im Krankenhaus zu verbessern. Sie sind vom Personalabbau im Krankenpflegebereich besonders hart getroffen. Durch die „Pflege im Laufschritt“ bleibt oft keine Zeit, während eines Krankenhausaufenthaltes auf die besonderen persönlichen Bedürfnisse behinderter Menschen einzugehen. Hier muss sofort Abhilfe geschaffen werden“, erklärt die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute (23. Oktober 2008) als Fazit der unter ihrem Vorsitz stattgefundenen Sitzung des Landesbehindertenbeirates. Schwerpunktthema war „Behinderung und Krankenhaus“.

Gemkow: „Immer wieder schildern behinderte Menschen ihre Erlebnisse im Krankenhaus. Häufig ist das ohnehin überlastete Pflegepersonal nicht auf behinderte Menschen eingestellt, es kommt zu Problemen in der Versorgung und Behandlung. Auch Unerfahrenheit und fehlende Informationen im Umgang mit den ganz unterschiedlichen Hilfebedarfen behinderter Menschen im Krankenhaus kommen hinzu.

Beispiele: Bei einem gelähmten Patienten wird der Rollstuhl nicht neben das Bett, sondern in eine Ecke gestellt, die der Patient "ohne seinen Rollstuhl" gar nicht erreichen kann. Dem gehörlosen Patienten wird mündlich eine Diagnose mitgeteilt, die er überhaupt nicht versteht. Ein blinder Patient wird verunsichert, wenn an seinem Bett hantiert wird, ohne zu erklären, was dort gemacht wird.

Ich fordere deshalb alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen dazu auf, die besondere Situation der behinderten Menschen in unseren Krankenhäusern kurzfristig zu verbessern und zum Thema zu machen.

Hierzu müssen aus meiner Sicht vier Punkte schnellstmöglich umgesetzt werden:
1. Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus muss der behinderungsbedingte Bedarf des behinderten Menschen immer abgefragt werden.
2. In jedem Krankenhaus muss ein fachkompetenter Ansprechpartner benannt werden, an den sich das Pflegepersonal bei Fragen wenden kann.
3. Die besondere Pflege und Behandlung behinderter Menschen gehört in jede Ausbildung und Weiterbildung. Dabei müssen die Krankenhäuser die Behindertenorganisationen einbeziehen. Sie sind Fachleute in eigener Sache. Ihre spezielle Kompetenz muss in Rahmenempfehlungen und Schulungskonzepte einfließen.
4. Behinderte Menschen mit einer persönlichen Assistenz im Lebensalltag müssen diese bei Bedarf auch im Krankenhaus zur Verfügung haben.“

Quelle: Pressemitteilung der Landesbehindertenbeauftragten NRW vom 23.10.2008

Hungerstreik der Contergangeschädigten
Mehr zum Besuch von Angelika Gemkow bei den Hungerstreikenden lesen Sie unter http://www.lbb.nrw.de/1/zur-person/tagebuch/index.php