Pflegebedürftige muss Geschenk nicht zurückfordern
Verfasst: 24.10.2008, 06:46
Pflegebedürftige Frau muss Geschenk nicht für Wohngeld zurückfordern
MÜNSTER (dpa). Eine 90 Jahre alte Frau muss ihre Tochter nicht verklagen, um ein Geschenk zurückzufordern und so die Kosten für ein Pflegeheim aufbringen zu können.
Das hatte der Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) verlangt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied jedoch, dies sei unzumutbar, wenn die Gefahr bestehe, dass sich Mutter und Tochter durch die gerichtliche Auseinandersetzung entzweien und der pflegebedürftigen alten Frau die Vereinsamung drohe (Az.: 16 A 1408/07).
... (weiter lesen)
Ärzte Zeitung online, 23.10.2008
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=517703
MÜNSTER (dpa). Eine 90 Jahre alte Frau muss ihre Tochter nicht verklagen, um ein Geschenk zurückzufordern und so die Kosten für ein Pflegeheim aufbringen zu können.
Das hatte der Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) verlangt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied jedoch, dies sei unzumutbar, wenn die Gefahr bestehe, dass sich Mutter und Tochter durch die gerichtliche Auseinandersetzung entzweien und der pflegebedürftigen alten Frau die Vereinsamung drohe (Az.: 16 A 1408/07).
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Ärzte Zeitung online, 23.10.2008
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