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Pflegebedürftige muss Geschenk nicht zurückfordern

Verfasst: 24.10.2008, 06:46
von Presse
Pflegebedürftige Frau muss Geschenk nicht für Wohngeld zurückfordern

MÜNSTER (dpa). Eine 90 Jahre alte Frau muss ihre Tochter nicht verklagen, um ein Geschenk zurückzufordern und so die Kosten für ein Pflegeheim aufbringen zu können.

Das hatte der Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) verlangt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied jedoch, dies sei unzumutbar, wenn die Gefahr bestehe, dass sich Mutter und Tochter durch die gerichtliche Auseinandersetzung entzweien und der pflegebedürftigen alten Frau die Vereinsamung drohe (Az.: 16 A 1408/07).

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Ärzte Zeitung online, 23.10.2008
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=517703

Greisin muss ihre Tochter nicht verklagen

Verfasst: 24.10.2008, 08:37
von Presse
Borkener Zeitung vom 23.10.2008:

Greisin muss ihre Tochter nicht verklagen

-job/pd- Münster/Kreis Borken. Eine über 90-jährige Heimbewohnerin aus dem Kreis Borken muss ihre Tochter nicht verklagen, um ein Geschenk, in diesem Fall: lebenslanges Wohnrecht zurückzubekommen und mit dem daraus erzielten Erlös das Pflegeheim zu zahlen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
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http://www.borkenerzeitung.de/lokales/k ... lagen.html