Heimkosten & Schadensersatz für Behandlungsfehler

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Heimkosten & Schadensersatz für Behandlungsfehler

Beitrag von ProPflege » 23.10.2008, 10:31

Eine Ausgleichszahlung für einen Behandlungsfehler muss für die Heimkosten eingesetzt werden - Dies entschied das Sozialgericht Aachen (rechtskräftig)!

Die betroffene Frau (Klägerin) ist aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei einer Operation schwerstpflegebedürftig und lebt in einem Alten- und Pflegeheim. Es wurde Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII geleistet. Auf ihre Schadensersatzklage hin wurde wegen des Behandlungsfehlers ein Vergleich geschlossen, in welchem der Klägerin ein Betrag von 150.000 Euro zugesprochen wurde. Davon waren 120.000 Euro als Schmerzensgeld und 30.000 Euro als "Ausgleich materieller Mehraufwendungen" gedacht. Der Sozialhilfeträger hob daraufhin die Bewilligung von Hilfe zur Pflege auf.

Die Klage gegen diesen Bescheid wurde vom Sozialgericht abgewiesen. Das Schmerzensgeld sei zwar ein Ausgleich für immaterielle Schäden und damit kein einzusetzendes Vermögen, ein Einsatz für die Heimkosten als materielle Hilfe zur Pflege würde eine Zweckentfremdung bedeuten. Anders seien die weiteren 30.000 Euro zu beurteilen: Diese seien gerade für schadensbedingte Mehraufwendungen gedacht, solche seien auch die Heimkosten. Erst wenn das Geld aufgebraucht sei, käme eine erneute Bewilligung in Betracht.

Quelle:
Urteil des Sozialgericht Aachen vom 26.2.2008, Az.: S 20 SO 48/07 -
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_aa ... 80226.html
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