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Zweitmeinungsverfahren bei besonderen Arzneimitteln

Verfasst: 17.10.2008, 06:32
von Presse
Bundesausschuss beschließt Zweitmeinungsverfahren bei besonderen Arzneimitteln

Berlin – Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Arzneimittel für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten verordnen wollen, müssen künftig vorher die Meinung eines spezialisierten Kollegen einholen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin beschlossen. Für die Abstimmung sind fünf Tage vorgesehen. Weicht der behandelnde Arzt vom Votum des Spezialisten ab, muss er dies begründen. Er trägt außerdem im Regressfall das volle finanzielle Risiko. ... [mehr]
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