Familienpflegezeit

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Firmen unterstützen die Pflege von Angehörigen

Beitrag von Presse » 02.09.2011, 13:11

Firmen unterstützen die Pflege von Angehörigen

Foto: Caro / HoffmannPflege der Eltern: oft ein Problem für BerufstätigeOft geht es ganz schnell: Ein Unfall, eine Krankheit und plötzlich werden die eigenen Eltern zum Pflegefall. Für die Kinder eine echte Herausforderung. Sie müssen Hilfe organisieren und übernehmen nicht selten die Pflege ihrer Eltern selbst. Eine der größten Schwierigkeiten dabei: den eigenen Beruf und die Pflege der Angehörigen unter einen Hut zu bringen.

Zumindest große Unternehmen haben die Problematik erkannt. In Form besonderer Arbeitszeitprogramme, geschulter Ansprechpartner und Informationsprogramme helfen sie ihren Angestellten beim Bewältigen der häuslichen Pflege. Nicht zuletzt, weil sie erkannt haben, dass es sich in Zeiten des Fachkräftemangels lohnt, ältere und damit erfahrene Arbeitnehmer durch eine familienfreundliche Unternehmenspolitik an die eigene Firma zu binden.

Bundesregierung plant Familienpflegezeit ab 2012

Seit 2008 gibt es einen gesetzlichen Rahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen wollen: das Pflegezeitgesetz. Es ermöglicht ihnen, sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zulassen oder in Teilzeit zu arbeiten.

Weitere Verbesserungen verspricht die Einführung der sogenannten Familienpflegezeit, die zum 1. Januar 2012 geplant ist. Sie soll Betroffenen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne allzu hohe Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Vorgesehen ist, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden verringern können. Um die Einkommenseinbußen abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Was tut sich in den Unternehmen?

Der gesetzliche Rahmen ist die eine, die Eigeninitiative der Unternehmen die andere Seite. Einige Betriebe bieten Modelle an, die die gesetzliche Regelung, die zum nächsten Jahr in Kraft treten soll, vorwegnehmen. Nicht selten wird das reine Arbeitszeitmodell auch um Beratungs- und Vermittlungsleistungen ergänzt.

Der Pharmahersteller Roche Diagnostics hat die Regelungen der Familienpflegezeit bereits auf freiwilliger Basis umgesetzt. Seit Januar haben einige Firmenangehörige ihr Interesse an Familienpflegezeit bekundet. Zusätzlicher Service des Unternehmens: Eine Zusammenarbeit mit einer Firma, die sicherstellt, dass Mitarbeiter bei Bedarf rasch einen Ansprechpartner für Beratung und Vermittlung von Pflege finden.

Bei der ERGO-Versicherungsgruppe gibt es ein Modell, das sich "Familienphase" nennt. Es ermöglicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die sofortige Freistellung - bei Bezug von 50 Prozent des bestehenden Gehalts. Die "Familienphase" kann bis zu zwölf Monate dauern, nach Rückkehr in den Job wird so lange die Hälfte des Gehaltes ausbezahlt, wie die Freistellung vorher in Anspruch genommen wurde. Katrin Peplinski, Diversity-Beauftragte bei ERGO: "Der Mitarbeiter ist somit finanziell und sozial abgesichert und kann sich entsprechend um den zu pflegenden Angehörigen kümmern." Die Reaktionen der Angestellten auf das Angebot des Arbeitgebers bezeichnet sie als "sehr gut".

Gesetzliche Regelung nicht überflüssig

Reicht das Engagement der Betriebe aber aus, ist eine gesetzliche Regelung am Ende überflüssig? Sicher nicht. Denn wenn auch einzelne Unternehmen sich mit beachtlichen Modellen und Programmen hervortun: Eine Selbstverständlichkeit sind diese Angebote für Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmer noch lange nicht.

Stefan Becker ist Geschäftsführer von berufundfamilie, einer Initiative der gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Er weist darauf hin, dass das Bewusstsein für die Problematik bei den deutschen Unternehmen in der Breite noch nicht angekommen ist. Erst wenige Unternehmen böten bereits heute entsprechende Maßnahmen an, oft handele es sich um Einzellösungen, selten um systematische Konzepte.

Ein Problem für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: Ohne tragfähige Arrangements zur Förderung der Angehörigenpflege müssen Unternehmen die Folgen einer Überlastung in Form von Arbeitsausfällen, vermehrten Krankheitstagen und geringerer Produktivität tragen und laufen Gefahr, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz zu verlieren.

Leitfaden für die Praxis

Die Initiative berufundfamilie hat einen Leitfaden zum Thema erstellt. Angereichert durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis gibt das Papier detaillierten Einblick in mögliche Maßnahmen und bewertet diese hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit.

Der Leitfaden ist um eine Checkliste erweitert, die den praktischen Einstieg in das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen" erleichtern soll. Mit der Liste ist schnell und übersichtlich zu erfassen, welche Maßnahmen bereits angewandt werden, welche für das Unternehmen interessant sein könnten. Ebenfalls hilfreich: der Musterfragebogen im Anhang, mit dem sich unter anderem die Bedürfnisse der Betriebsangehörigen bei der Pflege von Angehörigen erfassen lassen.

Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 02.09.2011
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... flege.html

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Familienpflegezeit - zu kurz gesprungen

Beitrag von Sabrina Merck » 03.09.2011, 09:02

Trotz aller Lobpreisungen für die Familienpflegezeit, sie ist allenfalls eine "Krücke" im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege. Man könnte auch sagen: zu kurz gesprungen. Die entscheidenden Veränderungen für bessere Pflegestrukturen, und zwar im positiven Sinne, müssen im SGB XI erfolgen. Dazu bedarf es einer grundlegenden Pflegereform.

Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wirksam verbessern

Beitrag von Presse » 19.09.2011, 18:58

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wirksam verbessern

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Der Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit verfehlt sein Ziel, da die Lebensrealität der betroffenen Menschen nicht beachtet wird. Beispielsweise können es sich Menschen mit wenig Einkommen nicht leisten, bis zu vier Jahre auf ein Viertel ihrer Einkünfte zu verzichten. Aufgrund des fehlenden Rechtsanspruches auf eine Familienpflegezeit ist zudem absehbar, dass nur wenige Beschäftigte die Regelungen in Anspruch nehmen können. Um Pflege und Beruf miteinander in Einklang zu bringen, müssen durchgreifende und verbindliche Regelungen auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören neben der Fortentwicklung des Pflegezeitgesetzes insbesondere ein solides Lohnersatzleistungsmodell, zum Beispiel nach Vorbild des Elterngeldes, und ein effektiver Ausbau der lokalen pflegerischen Infrastruktur.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

Quelle: Pressemitteilung vom 19.09.2011
Pressekontakt: Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 20.09.2011, 06:04

Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Berlin, 19. September 2011 Nach Ansicht der Diakonie muss es einen
Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit geben. "Der aktuelle Gesetzentwurf
muss in der zentralen Frage des Rechtsanspruchs nachgebessert werden.
Berufstätige müssen Familienpflegezeiten gesetzlich in Anspruch nehmen können,
um Beruf und Pflege zu kombinieren", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier
am Montag anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestages zum
Familienpflegezeitgesetz der Bundesregierung.

Viele Familienangehörige seien parallel zu ihrer häuslichen Pflege auch
berufstätig. Der Beruf stelle einen wichtigen Ausgleich zur Pflegetätigkeit dar
und erhalte soziale Kontakte. "Angesichts des steigenden Bedarfs nach Pflege
können wir es uns aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht gar nicht
mehr leisten, die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiter zu
ignorieren", betont Stockmeier.

Mehr als zwei Drittel der heute 2,34 Millionen pflegebedürftigen Menschen
werden im häuslichen Umfeld gepflegt. "Familienangehörige zeigen eine hohe
Bereitschaft sich hier zu engagieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür
hat die Politik angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft zu sorgen,
unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit."

Nach Ansicht der Diakonie müsse die Familienpflegezeit integriert werden in ein
Gesamtkonzept der pflegerischen Versorgung in der Langzeitpflege. Nur so könne
sie zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und zur Stabilisierung von
häuslichen Pflege-Arrangements beitragen. Hierzu zählen ein System von
wohnortnahen Angeboten, ambulante Pflege, eine verbesserte Beratung von
pflegenden Angehörigen, aber auch ein Anspruch auf Rehabilitations- und
Präventionsmaßnahmen für pflegende Angehörige, der Ausbau von innovativen Wohn-
und Begleitungsformen und eine verbesserte Alterssicherung für pflegende
Angehörige.

Hinweis für Redaktionen: Die sozialpolitischen Positionen der Diakonie zur
Unterstützung von pflegenden Angehörigen finden sich unter
http://www.diakonie.de/stellungnahmen-9 ... n-8337.htm

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin

Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 83001-130 | Fax +49 30 83001-135
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonisches Werk der EKD e.V.
Reichensteiner Weg 24 | 14195 Berlin | Telefon +49 30 83001-0 | Fax +49 30 83001-
222
diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de

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Unterstützung pflegender Angehöriger - Konzept vorgelegt

Beitrag von Presse » 30.09.2011, 14:34

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Paritätischer legt Konzept zur Unterstützung pflegender Angehöriger vor

Berlin (ots) - Ein eigenes Konzept für ein Familienpflegegeld zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf präsentierte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute in Berlin. In Anlehnung an das Elterngeld sieht das Konzept einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung vor. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, sich mit dem Vorschlag ernsthaft auseinanderzusetzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren für ein Familienpflegezeitgesetz zu berücksichtigen.

"Im Unterschied zum Vorschlag der Bundesregierung bleibt unser Konzept nicht bei Unverbindlichkeiten stehen", erklärt Verbandsvorsitzender Dr. Eberhard Jüttner. "Pflegende Angehörige brauchen einen verlässlichen Rechtsanspruch und soziale Absicherung. Es kann nicht angehen, dass jeder Arbeitslose mehr soziale Sicherheit hat als Menschen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen." Die Pflege älterer Menschen müsse in ihrer enormen gesellschaftlichen Bedeutung endlich anerkannt und gewürdigt werden. "Es kann nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern."

Das Konzept des Paritätischen sieht einen verbindlichen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine drei Jahre befristete Familienpflegezeit vor. Eine Einwilligung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Die Höhe der Lohnersatzleistung beträgt wie beim Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Nach einer Modellrechnung der Paritätischen Forschungsstelle liegen die zusätzlichen Kosten für die Einführung des Familienpflegegeldes bei rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Derzeit werden rund 1,6 Millionen Pflegebedürftige ambulant zu Hause betreut. Nach Berechnungen des Paritätischen wären rund 1 Million Angehörige berechtigt, die neue Leistung in Anspruch zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.09.2011
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel.: 030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org

Christian Ulbricht
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Konsequenzen des FPfZG für Unternehmen und Beschäftigte

Beitrag von Christian Ulbricht » 17.10.2011, 18:13

Hallo zusammmen,

aufmerksam habe ich die geleisteten Beiträge im Forum gelesen und bin seit gestern Forums-Mitglied. Nun möchte meinen ersten Beitrag leisten.

Ich interessiere mich für das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) sowohl aus theoretischer als auch praktischer Perspektive, insbesondere für die Konsequenzen aus der Einführung des neuen FPfZG für Unternehmen und Beschäftigte.
Um detailliertere Informationen zu erhalten habe ich das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kontaktiert und möchte meine Informationen nun weitergeben:

1. Es bestehen derzeit noch keine Verwaltungsvorschriften gem. § 12 FPfZG für das Verfahren nach § 11 FPfZG.

2. Weiterhin liegen noch keine aussagekräftigen Informationsunterlagen vor, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

3. Am Mittwoch, den 19. Oktober 2011, findet die zweite Lesung statt. Voraussichtlich schließt sich die dritte Lesung hieran an, soweit keine weiteren Vorschläge eingebracht werden, und es wird voraussichtlich eine Abstimmung folgen in der das Gesetz mehrheitlich gebilligt wird.

Ich verfasse zurzeit eine wissensch. Arbeit zum Thema. Bisher ist leider relativ wenig Literatur zur Verwendung vorhanden. Eingeleitet wird die Thematik durch eine Status quo-Analyse (ca. 5 Seiten), der eine Kommentierung zum Pflegezeitgesetz (ca. 25 Seiten) folgt. Anschließend stelle ich das neue Familienpflegezeitgesetz im Detail vor (ca. 25 Seiten). Dem folgend möchte ich die Konsequenzen für Unternehmen und Beschäftigte explizit analysieren (jeweils ca. 5 Seiten).
Der anvisierte Redaktionsschluss ist der 20. November 2011, Abgabetermin der 16. Dezember.

Gibt es weitere Ideen / Möglichkeiten / Vorschläge / Anregungen / Informationen o. ä. zum Thema Familienpflegezeitgesetz?

Über eine Rückmeldung bin ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Ulbricht

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Familienpflegezeit

Beitrag von Nursing-Neuss » 18.10.2011, 06:56

Hallo Christian,
ich würde einmal mit der Sozial-Holdung in MG Kontakt aufnehmen. Siehe den Beitrag unter
Genworth Financial und Sozial Holding Mönchengladbach schließen bundesweit ersten Vertrag über Familienpflegezeit-Versicherun
viewtopic.php?t=16172&highlight=holding
Offensichtlich hat man sich dort mit dem Thema näher befasst.
MfG Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 19.10.2011, 13:03

Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit auf den Weg gebracht
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/SKE) Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und gleichzeitig arbeiten, sollen Privates und Berufliches künftig einfacher vereinbaren können. Der Familienausschuss befürwortete am Mittwoch Mittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6000) zur sogenannten Familienpflegezeit mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP. Zuvor hatte der Ausschuss – ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen – vier Änderungsanträge von Union und FDP zum Entwurf angenommen. Zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (17/1754) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1434) wurden abgelehnt.

Die Unionsfraktion sagte, es seien „Ergebnisse geschaffen worden, die den Bedürfnissen gerecht werden“. Immer mehr Menschen wollten zu Hause gepflegt werden, viele Angehörige würden diese Aufgabe gerne übernehmen. „Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Familien und Unternehmen gerecht wird.“ Zu den wichtigen Punkten zählten ein Kündigungsschutz für die „Pflege- und Nachpflegezeit“ und die Tatsache, dass die Politik die Refinanzierung des Lohnausfalls übernehme. Die Versicherung zur Absicherung des Lohnausfalls werde ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen, was vielen Menschen den Abschluss erleichtere. Außerdem müsse ein Arbeitnehmer zwar noch mindestens 15 Stunden pro Woche seinem Beruf nachgehen. Diese Leistung könne er aber flexibel erbringen, beispielsweise indem er eine Zeitlang wesentlich mehr arbeite und dann wieder deutlich weniger.

Auch die FDP lobte das Gesetz. Die Versicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung sei eine „verbraucherschutznahe Lösung“. Die Regelung zur Arbeitszeit sei flexibel gehalten. Und benötige ein Arbeitnehmer nicht die vollen zwei Jahre Familienpflegezeit, könne er vorzeitig vollständig in seinen Beruf zurückkehren. „Das Gesetz ist ein Baustein“, sagte die FDP. Man könne sicherlich nicht alle Probleme der Pflegenden damit lösen. „Aber es ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.“

„Es ist ein Gesetz mit begrenzter Wirkung“, kritisierte die SPD. Der Entwurf sei „zu unkonkret, zu wirtschaftsfreundlich“. Er enthalte „überhaupt keinen Rechtsanspruch“. Dadurch seien die Arbeitnehmer weiter auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen. Auch die Spanne von zwei Jahren, die die Familienpflegezeit dauern solle, sei zu starr. „Pflege dauert in der Regel acht Jahre.“ Die Konzentration auf Angehörige sei zudem „nicht mehr zeitgemäÓ. Inzwischen würden auch Nachbarn und Freunde helfen.

Die Linksfraktion schloss sich der Kritik an. Pflege dauere meist länger als zwei Jahre. Viele Bedürftige lebten durch gute Pflege länger. Daher sei der Gesetzentwurf makaber: „Sie gehen davon aus, dass sich der Fall nach zwei Jahren erledigt hat.“ Außerdem benachteilige die Koalition besonders Frauen. Denn Pflegende seien meist weiblich und würden oft nicht genug verdienen, um sich einen Verdienstausfall leisten zu können, wie er in dem Gesetzentwurf vorgesehen sei. Auch könnten sie nicht unbedingt die vorgesehene Versicherung gegen den Verdienstausfall bezahlen.

„Ein zahnloser Tiger“ sei das Gesetz, hieß es von den Grünen. Die Ministerin sei ursprünglich mit „durchaus anderen Vorstellungen gestartet“. Auch die Grünen kritisierten den fehlenden Rechtsanspruch. Ohne ihn stelle der Entwurf „überhaupt keine relevante Neuerung dar“. Arbeitnehmer könnten schon heute flexible Regelungen mit ihren Arbeitgebern treffen, wenn sie Angehörige pflegen müssten. Genau wie die SPD bemängelten auch die Grünen, dass der Begriff der Angehörigen zu eng gefasst sei.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollen, für bis zu zwei Jahre mit reduzierter Stundenzahl im Beruf zu arbeiten, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Damit sie weiterhin genug Geld zum Leben haben, ohne dass der Arbeitgeber den ganzen Lohn zahlen muss, soll der Staat zinslose Darlehen für Unternehmen bereitstellen. Das Risiko, dass der Arbeitnehmer während der sogenannten Familienpflegezeit berufsunfähig wird oder verstirbt, soll durch eine gesonderte Versicherung abgedeckt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2011
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
http://www.bundestag.de, Mobil: m.bundestag.de

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Nachteile durch Familienpflegegesetz ?

Beitrag von Presse » 20.10.2011, 06:30

Wirtschaft fürchtet Nachteile durch Familienpflegegesetz

Berlin – Die deutsche Wirtschaft befürchtet einer Umfrage zufolge erhebliche Nachteile durch das Familienpflegegesetz, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. In einer Forsa-Umfrage unter rund 200 Unternehmen, aus welcher die Welt vom Donnerstag zitiert, äußerte jeder zweite Betrieb Bedenken gegenüber dem Gesetzesentwurf von Bundes­familien­ministerin Kristina Schröder (CDU). Die Unternehmen befürchten insbesondere höhere Personalkosten durch die Familienpflegezeit. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... gesetz.htm

aerzteblatt.de
Pflegezeit: Große Unternehmen ermöglichen Teilzeitmodell
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=47749

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Familienpflegezeit - höchst fragwürdig

Beitrag von Gerhard Schenker » 20.10.2011, 07:28

Hinsichtlich der Familienpflegezeit gibt es vielerlei zu bedenken. Einmal geht es um die arbeitsrechtlichen Aspekte.
Ich sehe aber vor allem die Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung einer häuslichen Pflege. Was soll jemand mit einer geringfügig verkürzten Arbeitszeit anfangen, wenn Zuhause eine 8- bzw. 24 Stunden-Pflege nötig ist. Da kann man in einigen wenigen Stunden Auszeit im Betrieb nichts anfangen. Im Übrgen sehe ich finanzielle Probleme für diejenigen, die ohnehin nicht üppig verdienen, gerade mal so verdienen, dass es zum Leben soeben reicht. In solchen Fällen sind Lohnabschläge nicht hinnehmbar.
Ich hätte mir - mit anderen - gewünscht, dass die Versorgungsproblematik Zuhause im Zusammenhang mit einer vernünftigen Pflegereform erörtert und geregelt worden wäre. Mit der jetzigen Regelung im Rahmen einer Familienpflegezeit hat eine Ministerin, nämlich Frau Schröder, politische Pluspunkte sammeln wollen.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Familienpflegezeit startet am 1. Januar 2012

Beitrag von Presse » 20.10.2011, 15:18

Bundestag stimmt zu: Familienpflegezeit startet am 1. Januar 2012

Der Bundestag hat am 20. Oktober den Weg frei gemacht für die Einführung der Familienpflegezeit. Das Gesetz wurde in zweiter und dritter Lesung beschlossen und kann jetzt, wie von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geplant, am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Familienpflegezeit wird erstmals flächendeckend die Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren.

"Es gibt eine breite Mehrheit in unserem Land, die bereit ist, für ihre Angehörigen da zu sein, wenn diese ihre Hilfe am meisten brauchen. Mit der Einführung der Familienpflegezeit können Berufstätige sich Zeit für Pflege nehmen ohne allzu große finanzielle Einbußen und ohne Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das ist ein innovatives Modell, das die Bürgerinnen und Bürger entlastet, ohne die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten. Mit der Familienpflegezeit stützen wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft", erklärte Kristina Schröder.

Beruf und Pflege wird besser vereinbar
Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,42 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen.

Nicht immer aber lässt sich dieser Wunsch nach familiärer Unterstützung verwirklichen. Zwar halten es mittlerweile 82 Prozent der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen für wichtig, dass es Mitarbeitern erleichtert wird, ihre Familienangehörigen zu pflegen, eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt jedoch: Für 79 Prozent der Berufstätigen lassen sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.

Funktionsweise der Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Um gerade für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Die Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung.Personen mit geringem Einkommen werden sogar bessergestellt.

Modell orientiert sich an Altersteilzeit
In der betrieblichen Praxis orientiert sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ohne dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung 1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.10.2011
http://www.bmfsfj.de/

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Familienpflegezeit: Kritik am fehlenden Rechtsanspruch

Beitrag von Presse » 01.11.2011, 07:42

Familienpflegezeit: Kritik am fehlenden Rechtsanspruch

Das Familienpflegezeitgesetz, das der Bundestag Mitte Oktober beschlossen hat, stößt weiterhin auf Kritik. Die seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Sieglinde Heppener, bemängelte vor allem, dass kein Rechtsanspruch auf Pflegezeit geschaffen wird. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=676 ... ege&n=1457

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Pflegezeit: Das kommt auf Praxischefs zu

Beitrag von Presse » 02.11.2011, 07:53

Pflegezeit: Das kommt auf Praxischefs zu
Das neue Gesetz zur Familienpflegezeit tritt 2012 in Kraft. Wenn Praxismitarbeiter einen nahen Angehörigen pflegen wollen, geht das für sie jetzt leichter. Der Chef muss für die Pflegezeit auf einige Besonderheiten achten. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=676 ... ung&n=1459

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Familienpflegezeit – mit heißen Nadeln gestrickt

Beitrag von Service » 02.11.2011, 08:13

Der nachfolgende Text wurde am 01.11.2011 von Frau Christine Schmidt zur Vorstellung im Netz übermittelt. Wir kommen dieser Bitte gerne nach. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk teilt die kritische Einschätzung zum Familienpflegesetz:

Familienpflegezeit – mit heißen Nadeln gestrickt

Kaum aus dem Mutterschaftsurlaub zurück, wurde in Windeseile und mit heißen Nadeln das Projekt Familienpflegezeit von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, durch Frau Dr. Kristina Schröder gestrickt und als fertiges Produkt abgegeben. Ebenfalls sehr schnell, passierte dieser Entwurf die Gesetzgebung ohne Barrieren und wurde am 20.10.2011 als beschlossenes neues Gesetz verabschiedet. Da ist es nun- unser neues FPfZG – mit lauter Löchern in der Struktur.

Der Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit steht nun nichts mehr im Wege.

Das Ziel dieses Gesetztes ist „ Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten von Beruf und Familie verbessert“.

Die Gesetzgebung der Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmer/Innen ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Prozent reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Arbeitnehmer können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf einem Wertkonto ansparen, dass mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.
Dieses kann der Arbeitgeber als zinsloses Darlehen bei dem Bundesamt für Familie via Antragsstellung beantragen (§ 3 FPfZG).

Jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen will, muss für diese Lebenssituation eine private Versicherung abschließen. Diese Versicherung wird in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie beworben mit den Worten „ die Prämien sind lediglich gering, die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit“.
Leider ist dem Bundesministerium für Familie noch nicht wesentlich bewusst, dass es ein derartiges Versicherungsprodukt noch gar nicht auf dem Markt vorhanden ist.
Es soll, nach telefonischer Recherche aktuell an die Versicherer herangetreten werden, um dieses Produkt zu kreieren und zu zertifizieren.
Schade nur, dass das Gesetz bereits ab dem 01.01.2012 wirken soll. Und es ist wieder so geschaffen worden, dass Pflegepersonen ein Instrument an die Hand gegeben wird, welches in der Praxis sehr schwer umzusetzen sein wird.

Dieser Vorstoß, um eine häusliche Pflegeversorgung zu gewährleisten, hört sich im ersten Moment sehr nobel an. Diese Regelung kann aber nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber sich bereit erklären, für ihre Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum ein Arbeitszeitkonto einrichten zu lassen.

Viele Arbeitsverträge, die aktuell abgeschlossen werden, sind jedoch Zeitverträge. Für diese Vertragsform fällt dann diese Möglichkeit schon einmal weg. Wenn Hartz IV-Empfänger sich in geförderten Maßnahmen befinden, können sich diese Menschen ebenfalls kein Zeitarbeitskonto zulegen, um im Falle einer Pflegeversorgung zu Hause zu bleiben.

Das Gesetz sieht auch vor, dass 15 Stunden Mindestumfang der Arbeitzeit geleistet werden muss .Und in diesem Zeitraum ist der Pflegebedürftige dann alleine zu Hause. Die Belastungssituation - Arbeit, Haushalt und Pflege - besteht für die Pflegeperson weiterhin.

Und wie es dann nach 2 Jahren der Pflegeversorgungszeit mit dem jeweiligen Pflegehaushalt versorgungstechnisch weitergehen soll, ist ebenfalls nicht geklärt.
Geklärt wurde aber, dass die Pflegeperson, die sich zu diesem Schritt entschließt, eine sehr hohe finanzielle Eigenbelastung tragen muss.

Ob dieses Gesetz nun die Motivation erhöht Pflege zu übernehmen sei dahingestellt.
Die Bundesregierung leistet dazu keinen finanziellen Beitrag. Die finanziellen Lasten gehen einzig und allein zu Lasten der pflegenden Angehörigen.

© Christine Schmidt Pflegesachverständige
P R E M I O
Pflege-Ressourcen- Management- Information
Großbeerenstr. 15
10963 Berlin
Telefon 030-6932164 Handy 0171- 1919811 FAX 030-627 22 895 MAIL premioberlin@aol.com http://www.premioberlin.de

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Was bringt die Familienpflegezeit?

Beitrag von Presse » 05.11.2011, 07:39

Pflegende Angehörige
Was bringt die Familienpflegezeit?

Sendung vom Donnerstag, 3.11.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
http://www.swr.de/marktcheck/gesund/-/i ... index.html

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