Bessere zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige

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Bessere zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige

Beitrag von Presse » 19.12.2012, 07:40

Bessere zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige - Krankenkassen und Zahnärzte einigen sich auf zusätzliche Leistungen

Berlin (ots) - Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben sich gestern Abend in Berlin auf zusätzliche Leistungen zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Versicherten in häuslicher und stationärer Pflege geeinigt. Ab 2013 wird es im Leistungskatalog der Krankenkassen eine neue Position für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz geben, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird angepasst. Mit der zügig und einvernehmlich getroffenen Regelung hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einmal mehr ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Beide Seiten zeigten sich mit dem Ergebnis der Verhandlungen im Bewertungsausschuss zufrieden. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: "Wir wollen und müssen uns in der gesetzlichen Krankenversicherung rechtzeitig auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und die wachsende Zahl Pflegebedürftiger einstellen. Das gilt natürlich auch für den zahnärztlichen Sektor. Wo der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann, muss der Zahnarzt zum Patienten kommen. Dafür haben wir jetzt eine solide Grundlage geschaffen. Wir hoffen, dass dieser Schritt dazu beiträgt, die zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten weiter zu verbessern."

Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, sagte: "Wir setzen uns seit Jahren für eine bessere Versorgung von Patienten ein, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können. Wir sind froh, jetzt nach konstruktiven Gesprächen eine gute Einigung erzielt zu haben. Mit den vereinbarten Leistungen wird die vertragszahnärztliche Betreuung der betroffenen Patienten deutlich einfacher. Bisher war sie vor allem durch ehrenamtliches Engagement von Zahnärzten getragen. Jetzt gibt es für diese Patienten einen verbrieften Anspruch auf aufsuchende Betreuung. Damit haben wir eine wichtige Etappe in der Umsetzung unseres zahnärztlichen Versorgungskonzeptes für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung geschafft."

Die neuen Leistungen sollen ab April 2013 zur Verfügung stehen. Grundlage für die Verbesserungen ist eine Änderung im fünften Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen hatte. Der Bewertungsausschuss Zahnärzte und Krankenkassen ist für die genaue Beschreibung neuer Leistungen und ihre Honorierung zuständig.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2012 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Pressekontakt: Ann Marini (GKV-Spitzenverband), Tel.: 030 / 206288-4201 Dr. Reiner Kern (KZBV), Tel.: 030 / 280179-27

Siehe auch unter:
http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... _19928.jsp
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rftige.pdf

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Zahnärzte und Pflegeheime kooperieren

Beitrag von Presse » 14.03.2014, 07:57

Verbesserte Lebensqualität für pflegebedürftige Zahnpatienten / Zahnärzte und Pflegeheime kooperieren

Berlin (ots) - Die zahnmedizinische Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen wird ab dem 1. April 2014 deutlich verbessert. Dazu haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband unter Mitwirkung der Träger von Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflegeberufe eine neue Rahmenvereinbarung getroffen. Diese gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Dadurch werden pflegebedürftige Patienten in Zukunft direkt vor Ort systematisch betreut werden können.

"Patienten in stationären Einrichtungen können häufig nicht mehr in die Praxis kommen und haben besondere Bedürfnisse in der zahnmedizinischen Behandlung. Diese werden mit der Rahmenvereinbarung nun erstmals berücksichtigt. Unser Ziel ist es, dass jedes Pflegeheim in Zukunft eine Kooperationsvereinbarung mit einem oder mehreren Zahnärzten eingeht. Denn gerade für Pflegebedürftige verbessert eine gute Zahn- und Mundgesundheit die gesamte Lebensqualität und trägt dazu bei, lebensbedrohliche Erkrankungen zu verhindern. Sie erleichtert das Essen und Sprechen und fördert somit auch die soziale Teilhabe", erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, die bessere zahnmedizinische Versorgung.

"Mit der Vereinbarung und den neuen Leistungen im Bewertungsmaßstab haben Krankenkassen und Zahnärzte nun den Weg geebnet, um den Gesetzesauftrag aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz umzusetzen. Wichtig war uns, Qualitäts- und Versorgungsziele in die Vereinbarung aufzunehmen, damit die Versorgung der Pflegebedürftigen auf einer soliden Basis steht. Um die pflegerische und zahnärztliche Versorgung von Heimbewohnern auch künftig optimal weiterentwickeln zu können, brauchen wir Informationen. Ein wichtiger Baustein wird daher die mit der KZBV vereinbarte Berichterstattung zu den Erfahrungen mit der neuen Rahmenvereinbarung sein", so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abzuschließenden Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen. Der Zahnarzt kann für jeden pflegebedürftigen Patienten Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines vorgefertigten Formblattes dokumentieren und das Pflegepersonal entsprechend individuell instruieren.

Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG).
Der Gesetzgeber hat darin unter anderem die Regelungen in § 119b SGB V neu gefasst, um angemessen auf den demografischen Wandel zu reagieren. In den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) werden daher entsprechende Gebührennummern neu aufgenommen bzw. geändert.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.03.2014
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Pressekontakt: Ann Marini (GKV-Spitzenverband), Tel.: 030 206288-4201 Dr. Reiner Kern (KZBV), Tel.: 030 280179-27

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Mobiler Service der Zahnärzte

Beitrag von WernerSchell » 05.02.2015, 08:11

Mobiler Service der Zahnärzte / Patienten mit einer Pflegestufe kann der Zahnarzt zuhause aufsuchen

Baierbrunn (ots) - Die Zahl der Menschen, die sich zu Hause oder im Heim vom Zahnarzt behandeln lassen, nimmt zu. Rund 726000 Patienten haben im Jahr 2013 den mobilen Service genutzt. "Jedem Hilfebedürftigen, der eine Pflegestufe hat, steht diese Kassenleistung zu", betont Dr. Wolfgang Eßer von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Apothekenmagazin "Senioren-Ratgeber". Bei der Suche nach einem fahrenden Zahnarzt hilft die Krankenkasse, der Zahnarzt oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung weiter.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 2/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2015 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
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