Hallo, ich hoffe, dass man hier zwischen den zahlreichen Pressemeldungen auch mal eine Frage stellen kann.
Ich bekomme seit 9 Jahren Blutteststreifen verschrieben, in der Apotheke erhalte ich sie ohne jede Zuzahlung (gemäß SGB V § 31 Abs. 3 Satz 2). Nun hat kürzlich meine Apothekerin eine Zuzahlung in Höhe von 7 Euro verlangt mit der Begründung, es könne doch nicht sein, dass sie draufzahlt (dass die Teststreifen eigentlich zuzahlungsfrei sind, hat sie im selben Atemzug bestätigt). Ich habe diese 7 Euro bezahlt.
Nun möchte ich zum einen wissen, ob das Verlangen der Apothekerin rechtmäßig war, und zum anderen, wo man sich ggf. beschweren kann. Es gibt z. B. hier in München eine Schiedsstelle der Bayerischen Landeapothekenkammer. Hat es Sinn, sich dorthin zu wenden? Gibt es andere Möglichkeiten?
Ich könnte die 7 Euro zwar verschmerzen, bin aber an einer grundsätzlichen Klärung interessiert, da ich beruflich viel mit finanzschwachen Patienten zu tun habe, für die das viel Geld ist. Ich könnte mir vorstellen, dass auch manch anderer Apotheker gelegentlich in die Versuchung kommt, eine Zuzahlung zu verlangen, wo ihm eigentlich keine zusteht. Welcher Patient hat denn schon den Überblick, für welche Medikamente gerade wieviel zuzuzahlen ist? Das ändert sich ja dauernd.
Vielen Dank im Voraus für erhellende Antworten!
Rudolf Winzen
Zuzahlung bei eigentlich zuzahlungsfreien Teststreifen?
Moderator: WernerSchell
Zuzahlung bei eigentlich zuzahlungsfreien Teststreifen?
Zuletzt geändert von rwinzen am 26.09.2009, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Teststreifen - Zuzahlungsfrei oder nicht ?
Hallo Rudolf,
die richtige Stelle für Rückfragen bzw. Beschwerden scheint mir die zuständige Krankenkasse zu sein. Diese muss sich m.E. darum kümmern, ob bestimmte Präparate bzw. Hilfsmittel in der Apotheke kostenfrei oder mit Zuzahlungspflichten abgegeben werden müssen.
Die Krankenkasse hat hier Aufklärungspflichten! Diese würde ich erst einmal in Anspruch nehmen.
MfG Rauel
die richtige Stelle für Rückfragen bzw. Beschwerden scheint mir die zuständige Krankenkasse zu sein. Diese muss sich m.E. darum kümmern, ob bestimmte Präparate bzw. Hilfsmittel in der Apotheke kostenfrei oder mit Zuzahlungspflichten abgegeben werden müssen.
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Krankenkasse ist aufklärungspflichtig
Hallo,
das mit dem Draufzahlen kann ich zunächst nicht nachvollziehen. Wenn die Apotheke etwas zuzahlungsfrei abgibt, muss sie von der Krankenversicherung eine Leistung erhalten.
Wenn die Apotheke das jetzt anders darstellt und eine Abgeltung vom Kunden verlangt, ist das in der Tat eine Angelegenheit, die die Krankenkasse aufzuhellen hat. Daher auch mein Rat: Krankenkasse einschalten! Die Kasse muss der Angelegenheit nachgehen und Erklärungen liefern.
MfG Gaby Modig
PS. Vielleicht gibt es dann hier eine Rückmeldung?
das mit dem Draufzahlen kann ich zunächst nicht nachvollziehen. Wenn die Apotheke etwas zuzahlungsfrei abgibt, muss sie von der Krankenversicherung eine Leistung erhalten.
Wenn die Apotheke das jetzt anders darstellt und eine Abgeltung vom Kunden verlangt, ist das in der Tat eine Angelegenheit, die die Krankenkasse aufzuhellen hat. Daher auch mein Rat: Krankenkasse einschalten! Die Kasse muss der Angelegenheit nachgehen und Erklärungen liefern.
MfG Gaby Modig
PS. Vielleicht gibt es dann hier eine Rückmeldung?
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Zuzahlung
Hallo,
die Teststreifen sind definitiv zuzahlungsfrei. Die einschlägige Vorschrift im SGB V ist eindeutig, außerdem haben die verschiedensten Apotheken neun Jahre lang nie eine Zuzahlung von mir verlangt. Ich werde mich also zuerst an die Krankenkasse wenden.
Ich möchte aber auch, dass solche Praktiken nicht um sich greifen, und prüfe deshalb, ob ich mich zusätzlich an eine Kammer oder Behörde wenden kann, die der Apothekerin auf die Finger klopft. Wie gesagt, ich vermute, dass das ein Präzedenzfall ist, und so etwas sollte man grundsätzlich klären. Ich weiß nicht, ob die Krankenkasse wirklich als Aufsichtsinstanz einer Apotheke zuständig ist, ich werde das herausfinden. Ich arbeite übrigens ehrenamtlich in einer Beschwerde- und Beratungsstelle im Bereich Psychiatrie (s. u.), deshalb auch mein grundsätzliches Interesse an solchen Dingen.
Jedenfalls vielen Dank für die ersten Antworten! Ich werde Sie über Erfolge oder Misserfolge informieren.
Rudolf Winzen
die Teststreifen sind definitiv zuzahlungsfrei. Die einschlägige Vorschrift im SGB V ist eindeutig, außerdem haben die verschiedensten Apotheken neun Jahre lang nie eine Zuzahlung von mir verlangt. Ich werde mich also zuerst an die Krankenkasse wenden.
Ich möchte aber auch, dass solche Praktiken nicht um sich greifen, und prüfe deshalb, ob ich mich zusätzlich an eine Kammer oder Behörde wenden kann, die der Apothekerin auf die Finger klopft. Wie gesagt, ich vermute, dass das ein Präzedenzfall ist, und so etwas sollte man grundsätzlich klären. Ich weiß nicht, ob die Krankenkasse wirklich als Aufsichtsinstanz einer Apotheke zuständig ist, ich werde das herausfinden. Ich arbeite übrigens ehrenamtlich in einer Beschwerde- und Beratungsstelle im Bereich Psychiatrie (s. u.), deshalb auch mein grundsätzliches Interesse an solchen Dingen.
Jedenfalls vielen Dank für die ersten Antworten! Ich werde Sie über Erfolge oder Misserfolge informieren.
Rudolf Winzen
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Zuzahlung - Apothekenaufsicht
Hallo Rudolf,rwinzen hat geschrieben:
.... Ich werde mich also zuerst an die Krankenkasse wenden. .... Ich möchte aber auch, dass solche Praktiken nicht um sich greifen, und prüfe deshalb, ob ich mich zusätzlich an eine Kammer oder Behörde wenden kann, die der Apothekerin auf die Finger klopft......
ich würde es zunächst bei der Einschaltung der Krankenkasse belassen und abwarten. Wenn sich dann herausstellt, dass die Apotheke rechtlich und tatsächlich rechtswidrig gehandelt hat, die Ökonomisierung des Gesundheitsweens also zu wörtlich genommen hat, kann man immer noch die Apothekerkammer ... einschalten.
MfG Rauel
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Zuzahlungsfreie Präparateabgabe & die Praxis ?
Hallo,
wenn ein Versicherter Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Abgabe von Präparaten hat, kann m.E. die Apotheke nicht eigenmächtig "eine Kostenrechnung aufmachen". Wenn es überhängende Kosten gibt, müssen sie innerhalb des Systems diskutiert bzw. geltend gemacht werden. Der Versicherte darf aber doch nicht ernstlich zur Kasse gebeten werden.
Ich bin gespannt darauf, wie sich die Krankenkasse einlässt.
Viele Grüße
Gerhard Schenker
wenn ein Versicherter Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Abgabe von Präparaten hat, kann m.E. die Apotheke nicht eigenmächtig "eine Kostenrechnung aufmachen". Wenn es überhängende Kosten gibt, müssen sie innerhalb des Systems diskutiert bzw. geltend gemacht werden. Der Versicherte darf aber doch nicht ernstlich zur Kasse gebeten werden.
Ich bin gespannt darauf, wie sich die Krankenkasse einlässt.
Viele Grüße
Gerhard Schenker
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
Sorge um Rückgang beim Zuckermessen
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offenbar häufig auf eine Verordnung. Doch in vielen Fällen wäre ein Rezept möglich, sagen Diabetologen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=681 ... tes&n=1522
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