Sozialamt muss Hörgerätebatterien bezahlen
Kassel – Schwerhörige Sozialhilfeempfänger können die Batterien für ihre Hörgeräte vom Sozialamt bezahlt bekommen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (19.5.2009) hervor. Wer behindert sei und Sozialhilfe beziehe („Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“), habe Anspruch auf Leistungen, die ihm das Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, erklärten die Kasseler Richter. Dazu gehörten auch Hörgerätebatterien (Az.: B 8 SO 32/07 R).
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... zahlen.htm
Sozialamt muss Hörgerätebatterien bezahlen
Moderator: WernerSchell