Anspruch auf Notfallbehandlung auch ohne Krankenversicherung
Kassel – Auch wer trotz Hilfebedürftigkeit keinen Hartz-IV-Antrag gestellt hat und deshalb nicht krankenversichert ist, hat im Notfall Anspruch auf medizinische Versorgung. In solchen Fällen habe das Sozialamt die Behandlungskosten zu tragen, entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 4/08 R).
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... herung.htm
Notfallbehandlung auch ohne Krankenversicherung
Moderator: WernerSchell