Beamte müssen Praxisgebühr bezahlen
LEIPZIG (mwo). Auch Beamte müssen weiterhin die Praxisgebühr bezahlen. Das ist rechtmäßig, "insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt", urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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In oberster Instanz wies nun das Bundesverwaltungsgericht die Klagen aber ab.
Az: 2 C 127.07 und 2 C 11.08
.... (mehjr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=545854
Beamte müssen Praxisgebühr bezahlen
Moderator: WernerSchell