Gendiagnostikgesetz mit Arztvorbehalt

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gendiagnostikgesetz mit Arztvorbehalt

Beitrag von Presse » 24.04.2009, 19:15

Hoppe begrüßt Arztvorbehalt im Gendiagnostikgesetz
Kritik an Regelungen zur Qualitätssicherung


Mehr Rechtsklarheit bei der Anwendung genetischer Untersuchungen erhofft sich die Bundesärztekammer von dem heute im Bundestag verabschiedeten Gendiagnostikgesetz. „Wichtig ist vor allem die genetische Beratung vor und nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass in dem Gesetz ein Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen festgeschrieben wird“, sagte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer. Auch seien weitere wichtige Forderungen der Ärzteschaft berücksichtigt, wie die Verankerung eines Rechtes auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit der Teilnahme an genetischen Untersuchungen. Zuzustimmen sei auch der Entscheidung des Gesetzgebers, die genetische Forschung vom Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Schon jetzt gewährleiste die geltende Rechtsordnung, insbesondere die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern sowie die vorherige Befassung von Ethikkommissionen, einen umfangreichen Schutz vor möglichen Gefahren.

„Das Gesetz enthält aber auch eine Reihe von Regelungen, mit der wir uns nicht einverstanden erklären können. Dazu gehören die weit in das ärztliche Berufsrecht hineinreichenden Regelungen zur Qualitätssicherung, zur Prüfung der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf Weiterbildung und Fortbildung sowie zur Feststellung des allgemein anerkannten Standes von Wissenschaft und Technik. Diese lassen zum Teil die verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereiche außer Acht“, kritisierte Hoppe.

Besorgniserregend sei insbesondere, dass einige Aufgabenzuordnungen der geplanten Gendiagnostik-Kommission des Robert-Koch-Instituts nicht nur weit in den ärztlichen Verantwortungsbereich hineinreichen, sondern auch die den Ländern übertragene Kompetenz für Regelungen zur ärztlichen Berufsausübung betreffen. „Die Gendiagnostik-Kommission soll einen weitreichenden Richtlinienauftrag erhalten. Damit ignoriert das Gesetz die Richtlinienkompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung“, sagte Hoppe.

Ebenfalls mit Sorge betrachtet die Ärzteschaft die Pflichtakkreditierung für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen. Der Ärztepräsident wies auf die bereits geltenden Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung im Allgemeinen und die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien im Besonderen hin. „Die engstirnige Haltung der Koalition in diesem Punkt ist uns nach wie vor unerklärlich. Mit der vorgesehenen Akkreditierung wird allenfalls eine Kostensteigerung bewirkt; ein Zuwachs an Qualität ist damit ganz bestimmt nicht zu erzielen“, so Hoppe.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 24.04.2009

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25256
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Gendiagnostikgesetz

Beitrag von WernerSchell » 26.04.2009, 09:05

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=11752
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten