RENTENVERSICHERUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE: SOZIALE ANSPRACHE ZÄHLT BEI STUNDENERMITTLUNG NICHT
Wer privat viel Zeit in die Pflege eines anderen investiert, ist rentenversichert. Was gut klingt, hat einen Haken: Investierte Stunden für soziale Ansprache und Begleitung des zu Pflegenden werden dabei nicht angerechnet.
Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
Quelle: Mitteilung vom 16.04.2009
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
Hindenburgstr. 64, 79102 Freiburg
Telefon: 0761/3683-0
E-Mail: online@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de
RENTENVERSICHERUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Moderator: WernerSchell