Pflegekollaps bekämpfen - Umschulungen möglich

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Pflegekollaps bekämpfen - Umschulungen möglich

Beitrag von Service » 01.04.2009, 16:18

Pflegekollaps bekämpfen: Strukturelle Verbesserungen in der beruflichen Bildung
Konjunkturprogramm sieht Vollfinanzierung von Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege-Umschulungen vor
Mit zeitgleicher Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Maßnahmen für die Altenpflege beschlossen


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt die jüngsten Schritte der Bundesregierung zur Bekämpfung des Pflegekollapses insbesondere auch für die Altenpflege. Mit Zustimmung des Bundesrats zum „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ vom 20.02.2009 ist u. a. die Vollfinanzierung von 5000 zusätzlichen dreijährigen Umschulungen zur Altenpflege- oder Krankenpflegefachkraft durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) festgeschrieben. Somit übernimmt die BA für in den Jahren 2009 und 2010 beginnende Umschulungen in diesem Bereich die komplette Finanzierung.

Ebenso positiv – obwohl weniger beachtet, in seinen Auswirkungen aber bedeutend, - bewertet der Berufsverband die strukturellen Verbesserungen im Bereich der beruflichen Bildung, die mit der Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (ABFG) in Angriff genommen werden. Über das AFBG wird ein erheblicher Beitrag zum deutschen und europäischen Prozess des Lebenslangen Lernens geleistet. „Weiterqualifizierung in der Pflege ist unabdingbar und hat sich am neuesten Stand von Wissen und Können sowie an künftigen Bildungsbedarfen auszurichten“, so Gertrud Stöcker, stellvertretende Vorsitzende des DBfK. Im Gesetz werden in Ergänzung zur Gesundheits- und Krankenpflege erstmalig Anforderungen an Maßnahmen für die Altenpflege festgelegt. „Die zeitliche Befristung bis zum 31.12.2012 folgt weniger der Erwartung, dass alle Bundesländer über landesrechtliche Weiterbildungsregelungen verfügen werden, sondern vielmehr der bis dahin erfolgten Zusammenfassung bisheriger traditioneller pflegerischer Berufsbilder in einer Ausbildung,“ so Gertrud Stöcker.

Der DBfK begrüßt, dass im vorliegenden Gesetz vorrangig von den geltenden Weiterbildungsgesetzen der Länder auszugehen ist. Sie sind in der Regel berufsübergreifend für die Gesundheits- und Krankenpflege und für die Altenpflege angelegt. Ziele und Inhalte haben von der Entwicklung der Pflegewissenschaft und -forschung profitiert und sind geprägt von einer pflegewissenschaftlichen Struktur und nicht primär von einem medizinisch-ärztlichen Leitbild. Sie sind dadurch im Sinne des vom Gesetz eingeforderten Maßstabs für die Altenpflege nutzbar. Die Weiterbildungsgesetze sind auch von ihrer Rechtsqualität höherwertig und haben in fast allen Bundesländern die DKG-Empfehlungen abgelöst.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.03.2009
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

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