Verfassungsgericht:
Sterilität ist keine Krankheit
Karlsruhe – Krankenkassen müssen für künstliche Befruchtungen nur die Hälfte der Kosten tragen. Sterile Paare haben keinen Anspruch auf einen höheren Zuschuss, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung erklärte das Gericht, Sterilität sei keine Krankheit (AZ: 1 BvR 2982/07).Die Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares aus Schwaben, das aus medizinisch unklaren Gründen kinderlos ist. .... (mehr)
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Sterilität ist keine Krankheit
Moderator: WernerSchell