Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsches Unfallversicherungssystem
Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2009 entschieden, dass das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Hierzu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Das bewährte System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland mit Versicherungspflicht bei einer öffentlich-rechtlichen Berufsgenossenschaft ist mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Weder fallen die Berufsgenossenschaften unter das EG-Wettbewerbsrecht noch liegt ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages vor. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 5. März 2009 entschieden. Damit sind die in den letzten Jahren wiederholt geäußerten Zweifel an der Europarechtskonformität der Unfallversicherung widerlegt und ausgeräumt.
Anlass des Verfahrens und Urteils war die Klage eines Stahlbauunternehmens, das in der Pflichtmitgliedschaft bei der Maschinenbau-Berufsgenossenschaft und in der Ausschließlichkeitsstellung der Berufsgenossenschaft Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit bzw. gegen europarechtliche Wettbewerbsbestimmungen sah. Das Verfahren wurde dem Gerichtshof vom Sächsischen Landessozialgericht vorgelegt.
Der EuGH lehnte € ebenso wie zuvor in einer Reihe von Parallelverfahren auch schon bundesdeutsche Gerichte € eine Überprüfung der Stellung von Berufsgenossenschaften entlang des EG-Wettbewerbsrechts ab, da dies nur für Unternehmen gilt. Eine Berufsgenossenschaft, so die Auffassung des EuGH, ist jedoch kein (Wirtschafts-)Unternehmen im Sinne des Europarechts. Denn sie nehme vielmehr eine Aufgabe rein sozialer Natur wahr, soweit sie im Rahmen eines Systems tätig wird, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt wird und das staatlicher Aufsicht unterliegt.
Die letztendliche Feststellung des Vorliegens eines solchen Systems überlässt der EuGH zwar dem vorlegenden Gericht, doch sprechen seine Ausführungen in dieser Hinsicht eine klare Sprache. Zudem hat bereits in Parallelverfahren unter anderem das Bundessozialgericht diese Frage positiv beantwortet.
Da der EuGH zudem im deutschen System der gesetzlichen Unfallversicherung auch keinen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages sieht, stellt die Entscheidung insgesamt ein wichtiges positives Signal für die Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Zusammen mit dem im letzten Herbst verabschiedeten Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz sind die Weichen für die Zukunftsfestigkeit der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gestellt.
Mehr Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auch auf http://www.dguv.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.3.2009
http://www.bmas.de/portal/31590/
Deutsches Unfallversicherungssystem vom EuGH bestätigt
Moderator: WernerSchell