Dienstleistungen gewerblich oder gemeinnützig ?

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Dienstleistungen gewerblich oder gemeinnützig ?

Beitrag von Presse » 11.03.2009, 07:03

Gemeinnützigkeit ist ein Handlungssystem und kein steuerliches Privileg

(Quelle: DW.EKD) "Die Gemeinnützigkeit ist kein steuerliches Privileg, sondern ein Handlungssystem, das gleichberechtigt neben dem der Gewerblichkeit steht. Es gehört zur unternehmerischen Grundentscheidung, ob man soziale Dienstleistungen beispielsweise gewerblich oder aber gemeinnützig erbringt. Jede der beiden Alternativen hat sowohl Vor- als auch Nachteile", erklärte der Vizepräsident des Diakonischen Werkes der EKD, Wolfgang Teske, anlässlich der Veranstaltung "Gemeinnützigkeit im Lichte des EG-Beihilferechts" des Deutschen Vereins am Donnerstag in Berlin.

"Daher dürfen in die Prüfung, ob der Status der Gemeinnützigkeit als Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts anzusehen ist, nicht allein die steuerlichen Vorteile dieses Handlungssystems einbezogen werden", folgerte Teske. Vielmehr müssten dabei auch die wirtschaftlichen Nachteile und die damit verbundenen Restriktionen - wie etwa das Verbot der freien Gewinnverwendung, das Gebot der zeitnahen Mittelver¬wendung und die damit einhergehenden Einschränkungen bei der Bildung von Rücklagen - mit berücksichtigt werden.

Dies entspricht auch dem Standpunkt der Bundesregierung, den diese im "Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum 'Altmark-Paket' der Europäischen Kommission" gegenüber der Kommission Ende des letzten Jahres festgelegt hat. Die mit der Gemeinnützigkeit einhergehenden Beschränkungen würden "gemeinnützigen Unternehmen die flexible Reaktion auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erschweren und einen Wettbewerbsnachteil gemeinnütziger Unternehmen gegenüber privatgewerblichen Anbietern darstellen", heißt es in den Ausführungen der Bundesregierung.

"Für das Diakonische Werk der EKD ist es daher unerlässlich, dass die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um den Besonderheiten der gemeinnützigen Erbringung sozialer Dienstleistungen auch auf europäischer Ebene Rechnung zu tragen und das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht europafest auszugestalten und die Fortgeltung der Gemeinnützigkeit gerade nicht auf den Prüfstand zu stellen", bekräftigte vor diesem Hintergrund auch Klaus-Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes der EKD.

Quelle: Mitteilung vom 10.3.2009
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