Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen
Landesregierung, Kommunale Spitzenverbände und Kranken- und Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen haben sich über die Bedingungen verständigt, unter denen Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen errichtet werden können. Bei der Weiterentwicklung der Angebote für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen soll so weit wie möglich auf bereits bestehende und bewährte Beratungsstellen aufgebaut werden. Die Entscheidung über die jeweiligen Einrichtungen wird nun vor Ort getroffen.
Die Presseerklärung finden Sie hier
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Die Rahmenvereinbarung können Sie hier lesen (PDF)
http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/Pfleg ... barung.PDF
Rahmenvereinbarung für die Errichtung von Pflegestützpunkten unterzeichnet
Düsseldorf. Heute haben der Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände und die Vorstände der Pflege- und Krankenkassen und Sozialminister Karl-Josef Laumann die Rahmenvereinbarung für die Errichtung von Pflegestützpunkten in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.
Die Entscheidung über die jeweilige Einrichtung von Pflegestützpunkten treffen nun die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Pflegekassen vor Ort gemeinsam. Dabei müssen die Stützpunkte die in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Anforderungen erfüllen. Pflegestützpunkte sollen zum Beispiel Anlaufstellen für alle Ratsuchenden sein, unabhängig davon, bei welcher Kasse sie versichert sind. Des Weiteren dürfen Pflegestützpunkte nicht parallel zu bereits bestehenden Strukturen eingerichtet werden, sondern auf bewährte Strukturen aufbauen und dazu beitragen, dass diese verbessert werden. Um die Arbeit in den Pflegestützpunkten noch bürgernäher zu gestalten, sieht die Rahmenvereinbarung auch die Erprobung mobiler Pflegestützpunkte vor.
"Die Jahre 2009 und 2010 gelten als Start- und Erprobungsphase für die Einrichtung von Pflegestützpunkten. In dieser Zeit sollen grundsätzlich drei Pflegestützpunkte je Kreis oder kreisfreier Stadt eingerichtet werden", betonte Laumann. Zur fachlichen Unterstützung wird von Kassen und Land gemeinsam ein Landeszentrum für Pflegeberatung eingerichtet.
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Quelle: Mitteilung vom 27.02.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
NRW - Errichtung von Pflegestützpunkten
Moderator: WernerSchell
Pflegestützpunkte waren und sind eigentlich überflüssig
Pflegestützpunkte waren und sind eigentlich überflüssig. Dazu gab es ja bereits vielfältige Texte, u.a.:
viewtopic.php?t=10303
Pflegestützpunkte saugen erhebliche Finanzmittel an, die an anderer Stelle besser eingesetzt worden wären.
KPH Neuss
viewtopic.php?t=10303
Pflegestützpunkte saugen erhebliche Finanzmittel an, die an anderer Stelle besser eingesetzt worden wären.
KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!