BGH 24.09.2008, IV ZR 219/07 :
Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz infolge witterungsbedingter Bewusstseinsstörung
Wer durch eine, wenn auch nur kurze Bewusstseinsstörung, nicht in der Lage ist, auf Gefahrsituationen angemessen zu reagieren, hat keinen Leistungsanspruch gegenüber seiner Unfallversicherung. In solchen Fällen kann ein Unfallereignis im Sinn von § 1 III AUB 88 nur dann angenommen werden, wenn der Versicherte durch ein hinzutretendes äußeres Ereignis in seiner Bewegungsfreiheit so beeinträchtigt wird, dass er den Einwirkungen von Kälte oder Hitze hilflos ausgesetzt ist.
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http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _9207.html
Sturz infolge witterungsbedingter Bewusstseinsstörung
Moderator: WernerSchell