Ambulante Wohnformen bedeuten mehr Eigenständigkeit

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Ambulante Wohnformen bedeuten mehr Eigenständigkeit

Beitrag von Presse » 24.09.2008, 18:36

Sozialminister Karl-Josef Laumann:
„Ambulante Wohnformen bedeuten mehr Eigenständigkeit und entlasten Kommunen"
Fachtagung „Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Der 2003 begonnene Umbauprozess in der Behindertenhilfe zu mehr ambulanten Wohnformen ist ein Riesenerfolg. Den Landschaftsverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege ist es gelungen, die Zahl der behinderten Menschen, die betreut in den eigenen vierten Wänden leben, von 15.300 (2004) auf 26.400 (2007) zu steigern“, sagte heute (24.09.2008) der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann in Düsseldorf. Dort wurde auf einer Fachtagung der Abschlussbericht über den 2003 gestarteten Modellversuch „Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen“ vorgestellt.

„Durch diesen Modellversuch können heute über 11.000 Menschen mit Behinderung mehr in ihren eigenen vier Wänden leben. Ebenso wie nichtbehinderte Menschen haben sie so die Möglichkeit, ihre Lebens- und Wohnformen selbst zu gestalten. Die hierzu im Projekt entwickelten Verfahren (Hilfeplanverfahren) greifen ihre Bedarfe umfassend auf, so dass die zuständigen Leistungsträger ihre individuell geprägten Lebensziele, -interessen und -möglichkeiten berücksichtigen können. ,Wohnen wie zuhause’ bedeutet nicht nur mehr Eigenständigkeit und Individualität für die betroffenen Menschen. Mit mehr ambulant betreuten Wohnformen wird auch die kommunale Familie finanziell entlastet“, betonte Laumann. Die Landschaftsverbände kalkulieren mit 40 bis 60 Euro pro Tag für das ambulant betreute Wohnen – deutlich weniger als die 100 Euro, die ein Wohnheimplatz pro Tag kostet.

„Mit den neu entwickelten Instrumenten werden zurzeit schon Mehrausgaben von 40 bis 50 Millionen € pro Jahr für die Kommunen eingespart Unser nordrhein-westfälischer Weg hat bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt und selbst Bayern und Sachsen überzeugt, die uns jetzt nacheifern wollen“, erklärte der Minister.

„Ambulant betreutes Wohnen darf aber nicht zum Zwang werden. Behinderte Menschen müssen wählen können, ob sie lieber in einer stationären Einrichtung wohnen oder ob sie alternative betreute Wohnformen bevorzugen“, betonte Laumann weiter.

Vor 2003 existierte in Nordrhein-Westfalen eine gesplitterte Zuständigkeit. Für die betreute Wohnform waren die Kommunen und Kreise zuständig, die Heime oblagen den Landschaftsverbänden. Seit Juli 2003 liegen Ambulantes Betreutes Wohnen und die Heime in der Verantwortung der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland.

„Die Erfolge dieses Modellversuches sprechen für sich: heute haben Menschen mit Behinderung flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie in einer stationären Einrichtung oder in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Dieser Prozess muss im Sinn der betroffenen Menschen fortgeführt werden“, fuhr Laumann fort. Daher habe das Landeskabinett auch in der vergangenen Woche entschieden, die Zuständigkeit für stationäre Einrichtung und ambulante Wohnformen für weitere fünf Jahre bei den Landschaftsverbänden zu belassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.9.2008
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html

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