Sieg für Patientensicherheit
Europäischer Gerichtshof weist Klage der EU-Kommission ab
Arzneimittelversorgung der deutschen Krankenhäuser bleibt orts- und zeitnah
"Dies ist ein guter Tag für die Klinikpatienten in Deutschland!" sagt Holger Hennig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. nach der heutigen Verkündung des EuGH-Urteils zum § 14 Apothekengesetz. "Das Urteil billigt dem Nationalstaat die Entscheidung darüber zu, wie er unter Sicherheitsaspekten die Arzneimittelversorgung seiner Bürger organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland hatte hierzu während des Verfahrens deutlich Stellung bezogen. Die orts- und zeitnahe Versorgung von Klinikpatienten mit Arzneimitteln hat dabei klaren Vorrang vor anders gearteten wirtschaftlichen Interessen einzelner Gruppierungen."
Der Streit um die Rahmenbedingungen der Klinikversorgung mit Arzneimitteln schwelt schon seit einigen Jahren. Auf Drängen einer großen Klinik-Betreibergesellschaft hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt, mit dem die Belieferung einzelner Kliniken europaweit über große Distanzen möglich werden sollte. Hiergegen hatte die ADKA einvernehmlich mit dem Bundesgesundheitsministerium und der ABDA ausführlich und schlüssig argumentiert. Gerade in Notfällen wäre die Sicherheit der Patientenversorgung gefährdet gewesen.
Nachdem im Mai der Generalanwalt Yves Bot dem Gericht die Abweisung der Klage empfohlen hatte, folgte der Gerichtshof heute diesem Antrag. "Wir sind sehr froh, dass der EuGH heute einmal mehr seine Unabhängigkeit bewiesen hat. Es war aus unserer Sicht schon erstaunlich, in welchem Maße sich die EU-Kommission durch interessierte Wirtschaftskreise instrumentalisieren lässt." meint Klaus Tönne, Geschäftsführer der ADKA. "Es ist zu hoffen, dass sich diese Unabhängigkeit des Gerichts auch in den anderen Vertragsverletzungsverfahren zum Fremd- und Mehrbesitz wiederfindet."
Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.700 deutschen Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.adka.de
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Präsident Holger Hennig, praesident@adka.de
Geschäftsführer Klaus Tönne, gf@adka.de
Quelle: Pressemitteilung vom 11.9.2008
Arzneimittelversorgung der deutschen Krankenhäuser
Moderator: WernerSchell
Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern
EuGH bestätigt deutsches System der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern
Deutschlands Apotheker begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der das hierzulande bewährte System der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern bestätigt hat. "Erfreulich ist, dass der EuGH der Souveränität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Arzneimittelversorgung offensichtlich mehr Bedeutung beimisst als die EU-Kommission", erklärte Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Mit der heutigen Entscheidung des EuGH wurde eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Krankenhäuser sind in Deutschland berechtigt, ihre Arzneimittelversorgung mit eigenen oder externen Apotheken zu organisieren. Dabei muss bei der Inanspruchnahme externer Apotheken eine Versorgung aus einer Hand gewährleistet sein. Hiergegen richtete sich die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren. Sie vertrat die Auffassung, dass das Erfordernis der Krankenhausnähe externer Apotheken mit dem EU-Vertrag unvereinbar sei.
Der Gerichtshof folgte dagegen im wesentlichen den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot. Der EuGH sah die deutschen Regelungen als gerechtfertigt an, da sie dem angestrebten Gesundheitsschutz dienen. Darüber hinaus seien sie auch erforderlich, um das von jedem Mitgliedstaat in eigener Verantwortung zu definierende Niveau der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die für öffentliche Apotheken bei der Krankenhausversorgung geltenden Vorschriften stellten lediglich sicher, dass die Qualität der externen Versorgung das Niveau der Qualität durch eigene Krankenhausapotheken erreiche.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de
Pressekontakt:
Christian Splett, Referent Wirtschaftspresse
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
Quelle: Pressemitteilung vom 11.9.2008
Deutschlands Apotheker begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der das hierzulande bewährte System der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern bestätigt hat. "Erfreulich ist, dass der EuGH der Souveränität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Arzneimittelversorgung offensichtlich mehr Bedeutung beimisst als die EU-Kommission", erklärte Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Mit der heutigen Entscheidung des EuGH wurde eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Krankenhäuser sind in Deutschland berechtigt, ihre Arzneimittelversorgung mit eigenen oder externen Apotheken zu organisieren. Dabei muss bei der Inanspruchnahme externer Apotheken eine Versorgung aus einer Hand gewährleistet sein. Hiergegen richtete sich die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren. Sie vertrat die Auffassung, dass das Erfordernis der Krankenhausnähe externer Apotheken mit dem EU-Vertrag unvereinbar sei.
Der Gerichtshof folgte dagegen im wesentlichen den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot. Der EuGH sah die deutschen Regelungen als gerechtfertigt an, da sie dem angestrebten Gesundheitsschutz dienen. Darüber hinaus seien sie auch erforderlich, um das von jedem Mitgliedstaat in eigener Verantwortung zu definierende Niveau der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die für öffentliche Apotheken bei der Krankenhausversorgung geltenden Vorschriften stellten lediglich sicher, dass die Qualität der externen Versorgung das Niveau der Qualität durch eigene Krankenhausapotheken erreiche.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de
Pressekontakt:
Christian Splett, Referent Wirtschaftspresse
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
Quelle: Pressemitteilung vom 11.9.2008