Rhein-Kreis Neuss
Schwerbehindertenstelle: Inzwischen
mehr als 15 000 Fälle im Jahr
Rhein-Kreis Neuss. Mehr als 15 000 Fälle im Jahr hat die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss inzwischen zu bewältigen. Die Fachleute bearbeiten Neu- und Änderungsanträge, Widersprüche, Nachprüfungen und Klagen. Außerdem werden Befundberichte von Ärzten und Krankenhäusern sowie Stellungnahmen von Gutachtern und vom ärztlichen Dienst angefordert und ausgewertet. "Die Zahlen steigen kontinuierlich. Hatten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2009 knapp 13 800 Fälle, so waren es im vergangenen Jahr schon fast 15 300", berichtet Landratsvertreter Jürgen Steinmetz, der Sozialdezernent des Rhein-Kreises Neuss. Im Mittelpunkt standen Erstanträge auf den neuen Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Änderungswünsche.
Für die Beratung der behinderten Menschen ist unter der Adresse "Auf der Schanze 4, Zimmer 2.03" in Grevenbroich ein barrierefreies Servicebüro eingerichtet, das montags bis freitags geöffnet hat. Außerdem geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Produktgruppenleiter Johann-Hermann Pokolm telefonisch Auskunft. Meist dauert die Bearbeitung eines Falles mehrere Monate. Die Schwerbehindertenstelle wies darauf hin, dass oft längere Bearbeitungszeiten entstehen, weil es bei den beteiligten Einrichtungen zu Verzögerungen kommt. "In den nächsten Jahren sind weiter steigende Antragszahlen zu erwarten", heißt es. In Nordrhein-Westfalen leben über 2,6 Millionen Menschen mit Behinderung. Das sind 15 Prozent der Einwohner. Insgesamt 10,1 Prozent gelten als schwerbehindert.
Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2014
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
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Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Oellers
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel: +49 2131 928 1332
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Email: Daniel.Oellers@rhein-kreis-neuss.de
Schwerbehindertenstelle Rhein-Kreis Neuss
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Mitwirkungspflicht beim Schwerbehinderten-Antrag
Ärzte Zeitung vom 06.01.2015
Urteil: Mitwirkungspflicht beim Schwerbehinderten-Antrag
Wenn Behinderte einen höheren Grad der Behinderung (GdB) anerkannt haben wollen,
müssen sie auch die entsprechenden ärztlichen Nachweise einreichen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ege&n=3954
Urteil: Mitwirkungspflicht beim Schwerbehinderten-Antrag
Wenn Behinderte einen höheren Grad der Behinderung (GdB) anerkannt haben wollen,
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Der Schwerbehindertenausweis für Krebspatienten
Der Schwerbehindertenausweis für Krebspatienten
Nähere Hinweise unter > http://www.123recht.net/Der-Schwerbehin ... 57075.html
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Behinderung: Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Behinderung: Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen können, erfahren Sie unter > http://www.lwl.org/abt61-download/PDF_J ... 017_ua.pdf
>>> Anträge | Verfahren bei den Kreisen und kreisfreien Städten | Merkmale für Nachteilsausgleiche | GdB-Tabelle …
Wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen können, erfahren Sie unter > http://www.lwl.org/abt61-download/PDF_J ... 017_ua.pdf
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