Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
Verfasst: 27.09.2008, 06:58
Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
Sozialministerin Stewens: Gesetz stärkt Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung - Unangemeldete Heimnachschau gesetzlich verankert
"Bayern hat als eines der ersten Bundesländer die Föderalisierung des Heimrechts genutzt und neue Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung geschaffen. Der Schutz der Heimbewohner hat dabei oberste Priorität. Mit dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz macht Bayern den Weg frei für neue Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen. Das Gesetz bringt mehr Transparenz in die Pflege und Betreuung und ermöglicht damit einen echten Qualitätswettbewerb. Darüber hinaus haben wir unnötige bürokratische Hürden abgebaut", erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute bei der Vorstellung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im "Fischer`s Seniorenzentrum" in Erding.
Die Vorreiterrolle, die Bayern seit Jahren mit der Durchführung mindestens einer unangemeldeten Heimnachschau pro Jahr erreicht hat, wurde als Regelfall festgeschrieben und damit als unverrückbarer Baustein nachhaltig hoher Pflegequalität im Gesetz verankert. "Gut funktionierende Einrichtungen werden weniger häufig, schlecht arbeitende Einrichtungen hingegen öfter und mit härteren Konsequenzen geprüft. Damit setzen wir die Kontrollen zielgenauer ein und legen einen klaren Schwerpunkt auf die effektive Stärkung der Qualität und deren nachhaltige Durchsetzung", betonte die Ministerin. Wer als Einrichtungsträger Verantwortung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen übernehme, müsse sich zu dieser großen Verantwortung bekennen. Daher sind die Träger nun verpflichtet, bei Bedarf Supervisionen oder vergleichbare Maßnahmen für die Beschäftigten zu gewährleisten und ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu betreiben.
Stewens: "Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, für welche Leistung wie viel zu zahlen ist. Das Preis-Leistungsverhältnis muss für jeden transparent werden. Einrichtungsträger müssen deshalb nun ihre bislang oft nur schwer zu durchblickende Preis- und Leistungsstruktur für jedermann zugänglich machen. Außerdem legt das Gesetz erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte. Auf diese Weise schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege und einen echten Qualitätswettbewerb. Mit der Einbeziehung neuer Wohnformen markiert das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz einen klaren Paradigmenwechsel zum Bundesheimgesetz. Der Wunsch der Menschen auch bei Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit nicht im klassischen Heim, sondern in häuslicher Umgebung möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu leben, wird immer stärker. Diesen Wunsch nehmen wir ernst. Das Gesetz schafft die notwendige Rechtssicherheit für eine flächendeckende Entwicklung ambulanter Wohnformen."
Quelle: Pressemitteilung vom 25.9.2008
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 09-559.htm
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter
und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
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http://www.arbeitsministerium.bayern.de ... legeqg.pdf
Sozialministerin Stewens: Gesetz stärkt Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung - Unangemeldete Heimnachschau gesetzlich verankert
"Bayern hat als eines der ersten Bundesländer die Föderalisierung des Heimrechts genutzt und neue Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung geschaffen. Der Schutz der Heimbewohner hat dabei oberste Priorität. Mit dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz macht Bayern den Weg frei für neue Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen. Das Gesetz bringt mehr Transparenz in die Pflege und Betreuung und ermöglicht damit einen echten Qualitätswettbewerb. Darüber hinaus haben wir unnötige bürokratische Hürden abgebaut", erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute bei der Vorstellung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im "Fischer`s Seniorenzentrum" in Erding.
Die Vorreiterrolle, die Bayern seit Jahren mit der Durchführung mindestens einer unangemeldeten Heimnachschau pro Jahr erreicht hat, wurde als Regelfall festgeschrieben und damit als unverrückbarer Baustein nachhaltig hoher Pflegequalität im Gesetz verankert. "Gut funktionierende Einrichtungen werden weniger häufig, schlecht arbeitende Einrichtungen hingegen öfter und mit härteren Konsequenzen geprüft. Damit setzen wir die Kontrollen zielgenauer ein und legen einen klaren Schwerpunkt auf die effektive Stärkung der Qualität und deren nachhaltige Durchsetzung", betonte die Ministerin. Wer als Einrichtungsträger Verantwortung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen übernehme, müsse sich zu dieser großen Verantwortung bekennen. Daher sind die Träger nun verpflichtet, bei Bedarf Supervisionen oder vergleichbare Maßnahmen für die Beschäftigten zu gewährleisten und ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu betreiben.
Stewens: "Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, für welche Leistung wie viel zu zahlen ist. Das Preis-Leistungsverhältnis muss für jeden transparent werden. Einrichtungsträger müssen deshalb nun ihre bislang oft nur schwer zu durchblickende Preis- und Leistungsstruktur für jedermann zugänglich machen. Außerdem legt das Gesetz erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte. Auf diese Weise schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege und einen echten Qualitätswettbewerb. Mit der Einbeziehung neuer Wohnformen markiert das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz einen klaren Paradigmenwechsel zum Bundesheimgesetz. Der Wunsch der Menschen auch bei Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit nicht im klassischen Heim, sondern in häuslicher Umgebung möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu leben, wird immer stärker. Diesen Wunsch nehmen wir ernst. Das Gesetz schafft die notwendige Rechtssicherheit für eine flächendeckende Entwicklung ambulanter Wohnformen."
Quelle: Pressemitteilung vom 25.9.2008
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 09-559.htm
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter
und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
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