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Eine „vitale Diskussion“ unter den Pflegerechtlern!?

Verfasst: 02.09.2008, 08:02
von Lutz Barth
Eine „vitale Diskussion“ unter den Pflegerechtlern!?

Der Pflegerechtler H. Böhme gerät erneut ins Visier seines Kollegen R. Roßbruch und L. Barth scheint das gleiche „Schicksal“ durch den Juristen Thomas Klie zu „erleiden“.

In seinem aktuellen Editorial »Einige kritische Anmerkungen zum rechtlichen Teilgutachten der RLP-Studie – „Handlungsfeldern in der Krankenhauspflege“« (in PflR 08/2008, S. 359 ff.) hat der Pflegerechtler zum wiederholtem Male in diesem Jahr die Möglichkeit ergriffen, sich mit den rechtlichen Ausführungen des Juristen Böhme zu befassen.

Dies ist nachhaltig zu begrüßen, konnte doch in den letzten Jahren der Eindruck entstehen, als werde das Pflegerecht vornehmlich durch eine Person „geschrieben“. Es kommt mehr Bewegung in das „Pflegerecht“ und die beteiligten Diskutanten scheinen in Argumentationszwänge dergestalt zu geraten, als dass auch sie ihre „Offenbarungsquellen“ zu im wahrsten Sinne des Wortes zu „offenbaren“ haben.

Beredtes Beispiel hierfür dürfte auch der Beitrag von Thomas Klie in der gleichen Ausgabe der Zeitschrift PflegeRecht unter dem Titel »Förderung von Mobilität und Sicherheit bei Menschen mit dementiellen Einschränkungen in stationären Einrichtungen und die Debatte um die „Aufsichtspflicht“« sein (in PflR 08/2008, S. 366 ff.).

>>> mehr dazu unter >>>

http://www.apflr-zeitschrift.iqb-info.d ... _Barth.pdf

L.B.