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Insulininjektion – „ein Mückenschiss“?

Verfasst: 07.07.2008, 06:04
von Lutz Barth
Unabhängig davon, dass der Sprachduktus des Pflegerechtlers Böhme nach wie vor gewöhnungsbedürftig ist, offenbaren sich doch in ihm zugleich auch tiefgreifende Rechtsirrtümer, über die es aufzuklären gilt. Erkennbar ausgehend von seiner Grundthese, dass „alles im Zweifel erlaubt sei, was gesetzlich nicht verboten ist“, erklärt der Honorarprofessor kurzerhand die Insulininjektion im Rahmen seiner Rezension zum Urteil des LG Waldshut-Tiengen als ein „Mückenschiss“ (Böhme, in PKR 2005, S. 51 ff. (53), da diese doch nun wahrlich einfach sei und hierzu keinerlei Kenntnisse erforderlich seien.

Nun wissen wir nicht um die medizinische Qualifikation des Herrn Böhme, aber sowohl im Hinblick auf die Insulinjektion als auch insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen Rechtsfragen unterliegt er einem beachtlichen Irrtum. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen, damit die Rechtsirrtümer nicht auf Dauer „konserviert“ werden und so der Pflege ein nachhaltiger Bärendienst erwiesen wird.

Lutz Barth