Heimrecht Niedersachsen
Verfasst: 12.06.2008, 14:50
Neue Wege der Bürgerbeteiligung bei Landesheimgesetz
Sozialministerin Ross-Luttmann: „Mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen ist das Ziel“
HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann geht bei der Gestaltung des Landesheimgesetzes neue Wege der Bürgerbeteiligung.
Alle niedersächsischen Einrichtungen sowie die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden haben die Gelegenheit, Entbürokratisierungspotenzial im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen. "Die direkt Betroffenen können das am besten. Ziel muss sein, mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen zu haben", sagte Ross-Luttmann.
Mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung wird für die Dauer von vier Wochen eine Internetplattform eingerichtet. Im Rahmen der Online-Konsultation können Praktiker nicht nur Entbürokratisierungspotenziale identifizieren, sondern darüber hinaus etwa
einen eigenen Gesetzestext formulieren, um ihre Vorstellungen in die Praxis umzusetzen
abwägen, ob und wo ihre Überlegungen und die Auswirkungen ihrer Idealvorstellung das Schutzinteresse der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen
ihren Beitrag, sofern sie dies wünschen, zur Veröffentlichung freigeben. Damit kann er dann von den anderen Teilnehmern gelesen, bewertet und kommentiert werden. Der Autor wird dann per E-Mail benachrichtigt, wann immer seine Eingabe kommentiert wurde und kann sie jederzeit überarbeiten.
Die eingehenden Beiträge werden ausgewertet und bei den Überlegungen zur Heimgesetznovelle berücksichtigt.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2008
Thomas Spieker
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Pressesprecher
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057
Sozialministerin Ross-Luttmann: „Mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen ist das Ziel“
HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann geht bei der Gestaltung des Landesheimgesetzes neue Wege der Bürgerbeteiligung.
Alle niedersächsischen Einrichtungen sowie die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden haben die Gelegenheit, Entbürokratisierungspotenzial im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen. "Die direkt Betroffenen können das am besten. Ziel muss sein, mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen zu haben", sagte Ross-Luttmann.
Mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung wird für die Dauer von vier Wochen eine Internetplattform eingerichtet. Im Rahmen der Online-Konsultation können Praktiker nicht nur Entbürokratisierungspotenziale identifizieren, sondern darüber hinaus etwa
einen eigenen Gesetzestext formulieren, um ihre Vorstellungen in die Praxis umzusetzen
abwägen, ob und wo ihre Überlegungen und die Auswirkungen ihrer Idealvorstellung das Schutzinteresse der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen
ihren Beitrag, sofern sie dies wünschen, zur Veröffentlichung freigeben. Damit kann er dann von den anderen Teilnehmern gelesen, bewertet und kommentiert werden. Der Autor wird dann per E-Mail benachrichtigt, wann immer seine Eingabe kommentiert wurde und kann sie jederzeit überarbeiten.
Die eingehenden Beiträge werden ausgewertet und bei den Überlegungen zur Heimgesetznovelle berücksichtigt.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2008
Thomas Spieker
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Pressesprecher
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057