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Dokumentation Beatmung

Verfasst: 08.06.2008, 13:13
von alanis
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Beatmung auf der Intensivstation.Auf meiner Station führt diese Thema immer wieder zu Diskussionen. Wer ist aus rechtlicher Sicht verantwortlich für die Dokumentation von Beatmungsparametern und Blutgasen? Wenn es rechtliche Details dazu gibt wo finde ich diese schwarz auf weiss?

Dokumentationspflichtige Personen

Verfasst: 08.06.2008, 13:26
von Herbert Kunst
Hallo alanis,

dokumentationspflichtig ist in erster Linie derjenige, der bestimmte Feststellungen trifft, Daten erhebt bzw. Verrichtungen ausführt usw. Wer insoweit konkret betroffen ist, hängt also von Einzelumständen ab. Gesetzlich oder sonst zwingend geregelt ist das im Einzelnen eigentlich nicht. - Reicht das?

Allgemeine Hinweise zur Dokumentation sind zu entnehmen:
"Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung - Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz - 3. geänderte Auflage 2007"
Weitere Infos auch unter:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tation.htm
und im Forum (Beiträge mit "Suchen" auffindbar - Eingabe z.B. Krankendokumentation, Pflegedokumentation).

Gruß
Herbert Kunst

Dienstanweisung kann hilfreich sein

Verfasst: 09.06.2008, 12:51
von conny24
Hi,
ich denke, dass Herbert die richtigen Hinweise gegeben hat. Wenn es keine klaren Abgrenzungen geben sollte oder gar Streit, müssten die Leitungskräfte angesprochen werden und ggf. entscheiden. Wenn es Weiteres zu beurteilen / abzuklären gilt, wäre auch eine Dienstanweisung hilfreich.
MfG
conny