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Pflege von Angehörigem: Eingeschränkte Haftung

Verfasst: 06.06.2008, 18:17
von Gerhard Schenker
Pflege von Angehörigem: Eingeschränkte Haftung bei Unfall

Saarbrücken (dpa) Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, haftet bei einem Unfall nur eingeschränkt. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor.
... Infos unter
http://www.main-netz.de/themen/geld-rec ... 026,384126

Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken - Aktenzeichen 4 U 110/07-38