Beihilfeleistungen bei Heimaufenthalt
Verfasst: 30.05.2008, 14:55
Beihilfeleistungen bei Heimaufenthalt
Eine interessante Entscheidung für Versorgungsempfänger (Beamte i.R.):
Reichen die Bezüge - hier Versorgungsbezüge-, die Leistungen der Beihilfe und die obligatorische Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten für einen stationären Pflegeheimaufenthalt einschließlich eines Minimums an Lebenskomfort nicht aus, hat der Fürsorgegeber im Rahmen seines Fürsorgeermessens für Abhilfe zu sorgen, soweit der Beihilfeberechtigte unverschuldet in die Notsituation geraten ist.
Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18.04. 2008 - Aktenzeichen: 3 K 535/05 -
Quelle der Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g ... 80418.html
Eine interessante Entscheidung für Versorgungsempfänger (Beamte i.R.):
Reichen die Bezüge - hier Versorgungsbezüge-, die Leistungen der Beihilfe und die obligatorische Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten für einen stationären Pflegeheimaufenthalt einschließlich eines Minimums an Lebenskomfort nicht aus, hat der Fürsorgegeber im Rahmen seines Fürsorgeermessens für Abhilfe zu sorgen, soweit der Beihilfeberechtigte unverschuldet in die Notsituation geraten ist.
Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18.04. 2008 - Aktenzeichen: 3 K 535/05 -
Quelle der Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g ... 80418.html