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Beihilfeleistungen bei Heimaufenthalt

Verfasst: 30.05.2008, 14:55
von Gaby Modig
Beihilfeleistungen bei Heimaufenthalt

Eine interessante Entscheidung für Versorgungsempfänger (Beamte i.R.):

Reichen die Bezüge - hier Versorgungsbezüge-, die Leistungen der Beihilfe und die obligatorische Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten für einen stationären Pflegeheimaufenthalt einschließlich eines Minimums an Lebenskomfort nicht aus, hat der Fürsorgegeber im Rahmen seines Fürsorgeermessens für Abhilfe zu sorgen, soweit der Beihilfeberechtigte unverschuldet in die Notsituation geraten ist.

Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18.04. 2008 - Aktenzeichen: 3 K 535/05 -

Quelle der Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g ... 80418.html